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Jahresbericht 2006
(hier
als pdf)

PodiumsteilnehmerInnen der Informations-
und Diskussionsveranstaltung der IG
Sozial-hilfe vom 14.12.06, von links
nach rechts: Branka Goldstein, Franz
Schibli und Kurt Wyss
Rückblick 06:
Menschenwürdiges Wohnen,
Frauen-arbeit,
Telefonische Kurzberatung,
Materielle Direkthilfe,
Kulturlegi,
Öffentlichkeitsarbeit,
Statistik,
Jahresrechnung
06
Rückblick auf das bewegende Vereinsjahr Jahr 2006
Die IG Sozialhilfe setzt sich seit ihrer Gründung vor zwölf
Jahren für die Verbesserung der
Lebensqualität von armutsbetroffenen
Menschen in der Schweiz ein. Das
besondere Profil der IG Sozialhilfe ist
die aktive Zusammen- und Mitarbeit von
Armutsbetroffenen auf allen Ebenen.
Die IG Sozialhilfe ist ein politisch und konfessionell
unabhängiger gemeinnütziger sowie
steuerbefreiter Verein und finanziert
sich durch private Spenden (eine
Ausnahme bildet die vom
Sozialdepartement Zürich für das Jahr
2006 zum letzten Mal ausbezahlte
Subvention für die Kulturlegi).
Sämtliche Leistungen und Aktivitäten
beruhen auf Unabhängigkeit und
Freiwilligkeit und dienen dem Ziel, die
Interessen der Armutsbetroffenen
bestmöglich zu vertreten und umzusetzen.
Die IG Sozialhilfe ist auch in keinen
staatlichen Leistungsvertrag eingebunden
und somit auch von staatlichen
Institutionen unabhängig.
Ein wesentlicher Teil der Aktivitäten der IG Sozialhilfe
wurde wie früher in ehrenamtlicher
Arbeit geleistet: Sowohl erwerbstätige
Berufsleute wie auch Armutsbetroffene
setzten engagiert ihr Wissen und Können
über 750 gratis geleisteten
Arbeitsstunden für die IG Sozialhilfe
und ihre Ziele ein. Der gesamte Bereich
der Öffentlichkeitsarbeit, inkl. die
gesamte Zeitungsproduktion, wird durch
solidarische Arbeit geleistet.
1.
Unterstützung und Begleitung
Der grösste Bereich unseres Vereins ist die Begleitung von
armutsbetroffenen, chronisch kranken
IV-RentnerInnen. Viele dieser Menschen
haben nie gesellschaftlich integriert
gelebt, sodass sie immer wieder durch
alle Netze diverser sozialer
Einrichtungen und Hilfe fallen. Oft ist
es nötig, mit diesen Menschen den ganzen
Alltag gemeinsam zu gestalten und
Aufgaben wie zum Beispiel die
Finanzverwaltung oder die persönliche
Terminverwaltung zu übernehmen. Wegen
ihrer extrem schwierigen persönlichen
Situation ist es meistens auch nötig,
die täglichen Haushaltsarbeiten oder die
Pflege zu organisieren, medizinische
Behandlungen und/oder Psychotherapien in
die Wege zu leiten, um sodann die
Armutsbetroffenen dorthin zu begleiten.
Der Bedarf an unseren Langzeitbegleitungen ist sehr gross.
Wegen unserer sehr beschränkten
finanziellen sowie personellen
Möglichkeiten können wir jedoch nur rund
50 Frauen und Männer begleiten.
Aus der konkreten Arbeit sind Kriterien für eine
Langzeitbegleitung entstanden, von denen
mindestens die Hälfte erfüllt sein muss,
damit die IG Sozialhilfe eine Betreuung
in die Wege leitet:
-
der eigene Wunsch, begleitet zu werden
-
der Wunsch, das Leben zu verbessern
-
keine finanziellen Ressourcen für
andere, der notwendigen Hilfe
angemessene Betreuungsangebote
-
chronifizierte physische und psychische
Krankheit
-
Erwerbsarbeitsunfähigkeit
-
über Jahre erlittene sexuelle Ausbeutung
/ brachiale Gewalt
-
keine tragende Familienangehörige
-
bestehende oder bevorstehende
Verwahrlosung und Verelendung
-
kein stützendes soziales Umfeld
Einige armtsbetroffenen Menschen waren Obdachlose und
wohnen in unserem Projekt
Menschenwürdiges Wohnen. Andere
Leute wohnen in einer eigenen Wohnung,
brauchen jedoch zwingend kontinuierliche
Begleitung wie beispielsweise
Geldverwaltung. Die Frauen werden
speziell, im Rahmen der Frauenarbeit,
begleitet (s. unten).
Menschenwürdiges Wohnen – selbstbestimmtes Wohnen
Für Obdachlose ist es nahezu unmöglich, eine eigene Wohnung
zu finden. Durch die Obdachlosigkeit
können Armutsbetroffene auch ihren
Anspruch auf Sozialleistungen (z.B.
IV-Rente, Sozialhilfe) verlieren oder
gar keine erhalten, da hierfür immer ein
fester Wohnsitz notwendig ist. Ohne
Sozialleistungen kann zum Beispiel die
Krankenkasse nicht bezahlt werden, was
medizinische Behandlungen (und ebenso
die Terminplanung) verunmöglicht.
Unser Projekt Menschenwürdiges Wohnen hebt diese
Folgenspirale der Obdachlosigkeit auf
und verhindert, dass solche Menschen
nicht weiter verwahrlosen oder sogar
vorzeitig sterben.
Die finanzielle Voraussetzung für den Eintritt in unser
Wohnprojekt ist, dass die Betreffenden
entweder SozialhilfebezügerInnen oder
IV-RentnerInnen (mit Zusatzleistungen)
sind. Zudem wird vereinbart, dass ihr
Einkommen (ausbezahlt vom Sozialamt oder
über die IV-Zusatzleistungen) durch
eineN BeiständIn oder durch die IG
Sozialhilfe verwaltet wird, um sicher zu
stellen, dass die Mieten, die von den
Ämtern bezahlt werden, auch hierfür
verwendet werden.
Auch dieses Jahr gab es Wechsel. Insgesamt lebten dreizehn
Personen in unseren Kleinwohnungen. Im
Laufe des Jahres haben wir vier
Wohnungen gekündigt. Eine Mieterin und
ein Mieter sind als Paar zusammengezogen
und teilen jetzt gemeinsam eine Wohnung.
Leider musste ein Mieter seine Wohnung
aufgeben, weil die Asylorganisation
wegen den Sparmassnahmen die Miete nicht
mehr übernehmen konnte. Ein anderer
Mieter wurde verbeiständet, trat aus der
IG Sozialhilfe inkl. Wohnungsvertrag aus
und wird nun von einer Amtsvormundin
weiter betreut. Ein Mieter zog es wieder
in seine Heimat – ins Berneroberland.
Im Sommer mieteten wir zwei neue Kleinwohnungen für
Obdachlose dazu. Bei einem neuen Mieter
wurde es nötig, zusätzlich eine private
Spitex einzusetzen: Diese soll vor allem
mit ihm das Essen wieder einüben, da er
über Jahrzehnte hungerte, sodass er gar
nicht mehr im Stande war, sich
regelmässig zu ernähren. Der andere neue
Mieter wünschte mit seinem Kind, das er
seit seiner Geburt nicht mehr sah,
Kontakt aufzunehmen. Dieses Kind bekam
mit neun Jahren zum ersten Mal ein
Weihnachtsgeschenk von seinem Vater, das
dieser gemeinsam mit der IG Sozialhilfe
eingekauft hatte. Auf ausdrücklichen
Wunsch der beiden neuen Mieter wurde die
Präsidentin der IG Sozialhilfe ihre
amtliche Beiständin. Seit Herbst
vermieteten wir über das Jahr acht
Kleinwohnungen, in denen neun Personen
leben.
Besonders freut es die IG Sozialhilfe, dass ein ehemaliger
Mieter, der sich vor zwei Jahren aus
unserem Wohnprojekt in eine
therapeutische Wohngemeinschaft begab,
mit unserer finanziellen Unterstützung
(im Sinne eines Mietzinsdepots) letztes
Jahr selber eine eigene Wohnung nach
seinem Wunsch fand!
Frauenarbeit: Begleitung zur Ermächtigung
Begleitung von allein erziehenden, mehrfach kranken,
gewalt- sowie armutsbetroffenen Müttern
ist zentraler Bestandteil der
Frauenarbeit der IG Sozialhilfe. Viele
armutsbetroffene Frauen in der Schweiz
leben noch immer in entwürdigenden
Lebenssituationen. Von Gleichstellung,
sozialer und ökonomischer Emanzipation
profitieren nur jene Frauen, die in
privilegierten sozioökonomischen
Verhältnissen leben. Unterprivilegierte
Frauen, insbesondere allein erziehende
Mütter, sind oft gezwungen, weit über
ihre Kräfte zu arbeiten, betreiben
gesundheitlichen Raubbau zur
Existenzsicherung und sind z.T.
brachialer (sexueller) Gewalt schutzlos
ausgeliefert. Diese Traumen wurden nie
behandelt, weil die materielle wie auch
psycho-sozialen Voraussetzungen dafür
fehlen. Das Leben dieser Frauen bestand
aus Arbeit, Verpflichtungen,
persönlichem Verzicht und Erdulden:
Solche Zustände nagen massiv an der
Lebenskraft und sind der Grund dafür,
dass die betreffenden Frauen ihr
Selbstbewusstsein kaum entwickeln
konnten.
Sie sind bereits in relativ jungem Alter von schweren
körperlichen Krankheiten gezeichnet.
Eine von uns begleitete Frau wurde zu
ihrem 18. Geburtstag bereits
IV-Rentnerin, weil die jahrelangen
Misshandlungen so massiv waren, dass sie
arbeitsunfähig bleiben wird.
Solchen Frauen gelingt es oft über Jahre nicht, ihre Rechte
wahrzunehmen und für ihre Gesundheit zu
sorgen: Sie leiden unter psychischen
Störungen wie Angstattacken,
Depressionen, posttraumatischem
Stresssyndrom, gynäkologischen
Problemen, rheumatischen Erkrankungen,
Arthrosen, Magen-Darmproblemen, Herz-
und Kreislaufproblemen, Schmerzsyndromen
sowie weiteren schweren Erkrankungen.
Sie sind in einem ständigen
Überlebenskampf: Not und Schmerz
bestimmen ihr Leben. In solch prekären
Situationen leistet die IG Sozialhilfe
finanzielle Hilfe zur Überbrückung und
stellt Gesuche an Hilfswerke.
Ziele der Langzeitbegleitung ist die konkrete Umsetzung der
gesundheitlichen und sozialen
Menschenrechte, Stabilisierung und
Verbesserung der gesamten
gesundheitlichen, psychischen und
sozialen Lebenssituation dieser Frauen
und ihrer Kinder. Im Gegensatz zu
anderen Institutionen ist die
persönliche Bezugsperson der IG
Sozialhilfe für sämtliche Bereiche
zuständig. Die Verunsicherung und Angst
der Frauen ist immer wieder
allumfassend, sodass eine verlässliche
Vertrauensperson über lange Zeit
notwendig ist.
Die Frauen werden ermutigt, sich in
einer Langzeit-Psychotherapie behandeln
zu lassen; Therapeutinnen werden
vermittelt und die
Therapiekostenübernahme geregelt. Für
die Kinder ist die familiäre Situation
oft sehr schwierig. Sie verstehen ihre
Mütter, insbesondere deren psychischen
Krankheiten, nicht, weil sie ihr mehr
oder weniger ausgeliefert sind. Sie
wollen mehr Materielles, als ihnen die
Mütter ermöglichen können; oft machen
die Jugendlichen den Müttern Vorwürfe,
weil sie erwerbsarbeitsunfähig sind und
folglich auf Wohlstand verzichtet werden
muss, was grosse Schuldgefühle bei den
Müttern auslöst. Umgekehrt verstehen die
Mütter den Unabhängigkeitsdrang und die
Ansprüche ihrer Kinder nicht, weil sie
selbst solche nie beanspruchen konnten.
So kommt es immer wieder zu familiären
Spannungen. Die Bezugsperson der IG
Sozialhilfe klärt auf, wirkt vermittelnd
und entschärft Konflikte. Zudem hilft
sie, für die Jugendlichen Lehrstellen zu
finden, damit diese eine
Berufsausbildung machen können und die
Chance haben, die Armut zu überwinden.
Materielle Direkthilfe
Grundsätzlich leisten wir nur materielle Direkthilfe an
erwerbsarbeitsunfähige Menschen, weil
sie gar keine Möglichkeit haben, durch
Arbeit zu zusätzlichen finanziellen
Mitteln zu gelangen. Materielle
Direkthilfe zur Verbesserung der
Lebensqualität gewähren wir in erster
Linie im Rahmen unserer
Begleitungsarbeit, wenn sie eine
zwingende Notwendigkeit zur Verbesserung
der Gesamtsituation darstellt und die
Kosten von keiner staatlichen Stelle
übernommen werden. Es ist uns gelungen,
dass ein Grossteil dieser Kosten durch
spezifische Gesuche an Hilfswerke und
Stiftungen finanziert wird.
2.
Telefonische Kurzberatung
Armutsbetroffene haben grossen Bedarf an Information im
Bereich von Recht in der Sozialhilfe.
Die Logik der Ämter und der Richtlinien
der Schweizerischen Konferenz für
öffentliche Sozialhilfe (SKOS)
einerseits und diejenige der
SozialhilfebezügerInnen und ihres
Alltagslebens andererseits ist sehr
verschieden. Darum ist es für
SozialhilfebezügerInnen enorm wichtig,
sich bei einer unabhängigen Stelle wie
der IG Sozialhilfe informieren zu
können.
Leider haben wir zurzeit keine Kapazitäten, umfangreiche
Beratungen am Telefon durchzuführen. Die
Erfahrung zeigt, dass die Probleme der
Armutsbetroffenen derart komplex sind,
dass mit Tipps und Ratschlägen kaum oder
nur sehr begrenzt geholfen werden kann.
Nach wie vor ist es ein Wunsch der IG
Sozialhilfe, eine kostenlose
Informationsstelle für umfangreiche
längerfristige Beratungen einzurichten.
3.
Kulturlegi Adieu
Das erste Projekt der IG Sozialhilfe vor
14 Jahren war die Kulturlegi:
Armutsbetroffene wünschten sich kurz
nach der Gründung der IG Sozialhilfe
einen Ausweis, der durch Vergünstigungen
die Türen zur Teilnahme am
gesellschaftlichen und kulturellen Leben
öffnet. Vor genau zehn Jahren schafften
wir es, die Kulturlegi mit dreizehn
Angeboten herauszugeben und erhielten
1996 für unsere Erfindung den Förderpreis für Innovative
Ideen des Sozialdepartements der Stadt
Zürich. Im Herbst gelang es dem
Projektleiter der Kulturlegi, Beni
Müller, beim ersten Zürcher
Spendenparlament Fr.20’000.- für den
Ausbau im Jahre 2007 zu bekommen – die
höchste Summe, die das Spendenparlament
bewilligte.
Im Laufe der Zeit wurde unter Trägerschaft der Caritas (und
der Mithilfe der IG Sozialhilfe) in
Winterthur und Bern ebenfalls
Kulturlegis eingeführt, die jedoch einem
grösseren Personenkreis als in Zürich
zugänglich sind (in der Stadt Zürich
haben nur SozialhilfebezügerInnen ein
Anrecht auf eine Kulturlegi).
Leider fruchteten die zahlreichen Vorstösse der IG
Sozialhilfe nichts, auch in der Stadt
Zürich den IV-RentnerInnen mit
Zusatzleistungen den Zugang zur
Kulturlegi zu ermöglichen.
Im Herbst trat die Caritas Zürich auf die IG Soziahilfe zu
und eröffnete uns, dass sie eine
Kulturlegi für den ganzen Kanton Zürich
plane. In den Gremien der IG Sozialhilfe
wurde diese Entwicklung sehr kontrovers
diskutiert. Folgende Gründe bewogen die
IG Sozialhilfe, der Caritas Zürich gegen
ein Entgelt die Kulturlegi zu
überlassen:
- Das
„Kulturlegi-Bedürfnis“ von
Armutsbetroffenen, die in Zürcher
Gemeinden leben und/oder keine
Sozialhilfe beziehen, ist seit Jahren
sehr gross;
- das
Sozialdepartement der Stadt Zürich
erlaubte der IG Sozialhilfe nie, selber
Kulturlegis auszustellen (was wir von
Anfang an immer wieder durchzusetzen
versuchten);
- im
Gegensatz zur IG Sozialhilfe ist es der
Caritas Zürich in Winterthur erlaubt,
Kulturlegis abzugeben;
- leider
ist es uns über die Jahre hinweg nie
gelungen, die entsprechenden
finanziellen Mittel speziell für die
Kulturlegi aufzutreiben, insbesondere
bleibt für das Jahr 2006 in diesem
Bereich ein grosses Defizit;
- grundsätzlich
stellt sich die IG Sozialhilfe Aufgaben,
welche von keiner anderen Institution
übernommen werden. Es entspricht nicht
dem Vereinsgedanken, die defizitäre
Kulturlegi weiter zu tragen,
insbesondere dann, wenn die Caritas
Pläne hat, eine Kulturlegi für den
gesamten Kanton Zürich heraus zu geben;
- die
IG Sozialhilfe gewinnt dadurch wieder
politische Unabhängigkeit von
staatlichen Institutionen.
Die Caritas übernimmt per 01. 01. 2007 die gesamte
Verantwortung für die Kulturlegi Zürich
(folgerichtig wurde die finanzielle
Spende des Zürcher Spendenparlamentes
der Caritas Zürich überwiesen).
Die Kulturlegi war für die IG Sozialhilfe immer sehr
wichtig; haben wir als ihr Erfinderin
doch unzählige Gratisstunden in sie
investiert. Andererseits ist die
Kulturlegi in mehreren Schweizer Städten
erfolgreich und braucht die IG
Sozialhilfe nicht mehr. So können wir
unsere Kräfte auf soziale Missstände
konzentrieren, die von anderen
Institutionen nicht angegangen werden.
Mit der Kulturlegi verlässt auch der Projektleiter, Beni
Müller, die IG Sozialhilfe.
4.
Öffentlichkeitsarbeit
Über die Arbeit und über die Sichtweise von
sozialpolitischen Massnahmen hat die IG
Sozialhilfe auch dieses Jahr an Anlässen
und in ihrer eigenen Zeitung und
Homepage informiert. Auch hat sie Lobby-
und politische Unterstützungsarbeit für
Armutsbetroffene und Behinderte
geleistet. In der Zeso, Zeitschrift
für Sozialhilfe Nr. 2 / Juni 06 mit
Schwerpunkt „Sozialmissbrauch“
wurde die Präsidentin der IG Sozialhilfe
eingeladen, ein Statement zu diesem
Thema zu schreiben. Nach jahrelangen
Kontakten ist es der IG Sozialhilfe
gelungen, ihrer Stimme im Kreis der
etablierten Sozialhilfe Gehör zu
verschaffen.
Vergleiche
www.ig-sozialhilfe.ch.
Veranstaltungen
Arbeitstagung Armut im Kreis 9
Die IG Sozialhilfe wurde zur Arbeitstagung Armut im
Kreis 9 vom 16. März 06 im GZ
Loogarten eingeladen, um ihren
Standpunkt in der Armutsproblematik
darzulegen. An dieser Tagung nahmen
Fachleute von kirchlichen und
öffentlichen Stellen sozialer Hilfe wie
auch SozialhilfebezügerInnen aus dem
betreffenden Stadtkreis teil, insgesamt
75 Personen. Organisiert wurde die
Tagung vom Gemeinschaftszentrum
Loogarten und dem Sozialzentrum
Albisriederhaus. Als ReferentInnen
wurden folgende Personen eingeladen:
Monika Stocker, Chefin des
Sozialdepartementes und Zürcher
Stadträtin, Thomas Bachofen, Leiter des
Sozialzentrums Albisriederhaus und
Branka Goldstein, Präsidentin der IG
Sozialhilfe. Ihr Referat Armut aus
der Sicht der Betroffenen machte
viele TagungsteilnehmerInnen sehr
betroffen und gab Anlass zu vielen
angeregten Diskussionen.
Informations- und
Diskussionsveranstaltung der IG
Sozialhilfe
Rund dreissig Leute aus Zürich, Basel und Nidwalden nahmen
an unserer Veranstaltung am 14. Dezember
im Gemeinschaftszentrum Riesbach teil.
Nach einem gemütlichen Nachtessen, wo
viele interessante Gespräche geführt und
Kontakte geknüpft wurden, eröffneten wir
die Abendveranstaltung, die Franz
Schibli, Vizepräsident der IG
Sozialhilfe, moderierte. Die beiden
Kurzreferate boten den Auftakt zur
gemeinsamen Diskussion mit allen
Teilnehmenden: Die neue
„Sozialpolitik“ (Workfare) bedeutet
Sozialdsziplinierung für alle von
Kurt Wyss und Die armutsbetroffenen
Opfer werden geopfert von Branka
Goldstein. Wie sich in der Diskussion
zeigte, waren im Publikum viele
Armutsbetroffene, die durch ihre eigenen
Erfahrungen viele wertvolle Beiträge
leisteten. Im Mittelpunkt stand das
Referendum gegen die fünfte IV-Revision.
Die Veranstaltung war ein voller Erfolg,
wie die Rückmeldungen zeigten.
Das Radio LoRa nahm die Veranstaltung auf und strahlte sie
am 31. Dezember 06 aus. Die ganze
Vorbereitung und Durchführung dieser
Veranstaltung wurde in kostenloser
Solidaritätsarbeit geleistet.
Unterstützung des IV-Referendums
Nachdem Peter Wehrli, Präsident des Zentrums für
selbstbestimmtes Leben (ZSL),
bekannt gegeben hatte, dass das ZSL das
Referendum gegen die fünfte IV-Revision
ergreifen würde, unterzeichnete die IG
Sozialhilfe als dritte Organisation das
Referendum und unterstützte die
Kampgange sogleich aktiv.
Vorstandsmitglieder, SympathisantInnen
und Armutsbetroffene der IG Sozialhilfe
bemühten sich beim Unterschriften
Sammeln enorm. Der Beitrag der IG
Sozialhilfe – über 300 Unterschriften –
ist angesichts der Vereinsgrösse und der
beschränkten Möglichkeiten der
Armutsbetroffenen (wegen Krankheit) ein
kleiner, jedoch sehr engagierter Beitrag
zum Gelingen des Referendums.
5.
Zeitungsverkauf
Wie immer ist auf den 1. Mai die neue, das heisst in diesem
Jahr die elfte Ausgabe der Zeitung der
IG Sozialhilfe erschienen. An diesem Tag
gelang den Armutsbetroffenen,
Vorstandsmitgliedern und
SympathisantInnen der IG Sozialhilfe
dank unermüdlichem Einsatz ein
Riesenerfolg: Über 1’000 Zeitungen
wurden in folgenden zwanzig Städten
verkauft: Aarau, Baden, Solothurn,
Lenzburg, Olten, Basel, Bern, Burgdorf,
Biel, Luzern, Schaffhausen, Rapperswil,
Weinfelden, Bülach, Schlieren,
Winterthur, St. Gallen, Walenstadt, Chur
und Zürich.
Mit grossem Engagement verkauften nach diesem Grosseinsatz
hauptsächlich drei IV-Rentnerinnen an
weiteren verschiedenen politischen
Anlässen die Zeitung der IG Sozialhilfe.



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