IG-JAHRESBERICHT 2006:

 

 

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ERSTELLT: FEBRUAR 2007
AKTUALISIERT: 05.07.2010

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Jahresbericht 2006
(hier als pdf)

PodiumsteilnehmerInnen der Informations- und Diskussionsveranstaltung der IG Sozial-hilfe vom 14.12.06, von links nach rechts: Branka Goldstein, Franz Schibli und Kurt Wyss 

Rückblick 06: Menschenwürdiges Wohnen, Frauen-arbeit, Telefonische Kurzberatung, Materielle Direkthilfe, Kulturlegi, Öffentlichkeitsarbeit, Statistik, Jahresrechnung 06

 

Rückblick auf das bewegende Vereinsjahr Jahr 2006

Die IG Sozialhilfe setzt sich seit ihrer Gründung vor zwölf Jahren für die Verbesserung der Lebensqualität von armutsbetroffenen Menschen in der Schweiz ein. Das besondere Profil der IG Sozialhilfe ist die aktive Zusammen- und Mitarbeit von Armutsbetroffenen auf allen Ebenen.

Die IG Sozialhilfe ist ein politisch und konfessionell unabhängiger gemeinnütziger sowie steuerbefreiter Verein und finanziert sich durch private Spenden (eine Ausnahme bildet die vom Sozialdepartement Zürich für das Jahr 2006 zum letzten Mal ausbezahlte Subvention für die Kulturlegi). Sämtliche Leistungen und Aktivitäten beruhen auf Unabhängigkeit und Freiwilligkeit und dienen dem Ziel, die Interessen der Armutsbetroffenen bestmöglich zu vertreten und umzusetzen. Die IG Sozialhilfe ist auch in keinen staatlichen Leistungsvertrag eingebunden und somit auch von staatlichen Institutionen unabhängig.

Ein wesentlicher Teil der Aktivitäten der IG Sozialhilfe wurde wie früher in ehrenamtlicher Arbeit geleistet: Sowohl erwerbstätige Berufsleute wie auch Armutsbetroffene setzten engagiert ihr Wissen und Können über 750 gratis geleisteten Arbeitsstunden für die IG Sozialhilfe und ihre Ziele ein. Der gesamte Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, inkl. die gesamte Zeitungsproduktion, wird durch solidarische Arbeit geleistet.

1.  Unterstützung und Begleitung

Der grösste Bereich unseres Vereins ist die Begleitung von armutsbetroffenen, chronisch kranken IV-RentnerInnen. Viele dieser Menschen haben nie gesellschaftlich integriert gelebt, sodass sie immer wieder durch alle Netze diverser sozialer Einrichtungen und Hilfe fallen. Oft ist es nötig, mit diesen Menschen den ganzen Alltag gemeinsam zu gestalten und Aufgaben wie zum Beispiel die Finanzverwaltung oder die persönliche Terminverwaltung zu übernehmen. Wegen ihrer extrem schwierigen persönlichen Situation ist es meistens auch nötig, die täglichen Haushaltsarbeiten oder die Pflege zu organisieren, medizinische Behandlungen und/oder Psychotherapien in die Wege zu leiten, um sodann die Armutsbetroffenen dorthin zu begleiten.

Der Bedarf an unseren Langzeitbegleitungen ist sehr gross. Wegen unserer sehr beschränkten finanziellen sowie personellen Möglichkeiten können wir jedoch nur rund 50 Frauen und Männer begleiten.

Aus der konkreten Arbeit sind Kriterien für eine Langzeitbegleitung entstanden, von denen mindestens die Hälfte erfüllt sein muss, damit die IG Sozialhilfe eine Betreuung in die Wege leitet:

-         der eigene Wunsch, begleitet zu werden

-         der Wunsch, das Leben zu verbessern

- keine finanziellen Ressourcen für andere, der notwendigen Hilfe angemessene Betreuungsangebote

-         chronifizierte physische und psychische Krankheit

-         Erwerbsarbeitsunfähigkeit

-         über Jahre erlittene sexuelle Ausbeutung / brachiale Gewalt

-         keine tragende Familienangehörige

-         bestehende oder bevorstehende Verwahrlosung und Verelendung

-         kein stützendes soziales Umfeld

 

Einige armtsbetroffenen Menschen waren Obdachlose und wohnen in unserem Projekt Menschenwürdiges Wohnen. Andere Leute wohnen in einer eigenen Wohnung, brauchen jedoch zwingend kontinuierliche Begleitung wie beispielsweise Geldverwaltung. Die Frauen werden speziell, im Rahmen der Frauenarbeit, begleitet (s. unten).

 Menschenwürdiges Wohnen – selbstbestimmtes Wohnen

Für Obdachlose ist es nahezu unmöglich, eine eigene Wohnung zu finden. Durch die Obdachlosigkeit können Armutsbetroffene auch ihren Anspruch auf Sozialleistungen (z.B. IV-Rente, Sozialhilfe) verlieren oder gar keine erhalten, da hierfür immer ein fester Wohnsitz notwendig ist. Ohne Sozialleistungen kann zum Beispiel die Krankenkasse nicht bezahlt werden, was medizinische Behandlungen (und ebenso die Terminplanung) verunmöglicht.

Unser Projekt Menschenwürdiges Wohnen hebt diese Folgenspirale der Obdachlosigkeit auf und verhindert, dass solche Menschen nicht weiter verwahrlosen oder sogar vorzeitig sterben.

Die finanzielle Voraussetzung für den Eintritt in unser Wohnprojekt ist, dass die Betreffenden entweder SozialhilfebezügerInnen oder IV-RentnerInnen (mit Zusatzleistungen) sind. Zudem wird vereinbart, dass ihr Einkommen (ausbezahlt vom Sozialamt oder über die IV-Zusatzleistungen) durch eineN BeiständIn oder durch die IG Sozialhilfe verwaltet wird, um sicher zu stellen, dass die Mieten, die von den Ämtern bezahlt werden, auch hierfür verwendet werden.

Auch dieses Jahr gab es Wechsel. Insgesamt lebten dreizehn Personen in unseren Kleinwohnungen. Im Laufe des Jahres haben wir vier Wohnungen gekündigt. Eine Mieterin und ein Mieter sind als Paar zusammengezogen und teilen jetzt gemeinsam eine Wohnung. Leider musste ein Mieter seine Wohnung aufgeben, weil die Asylorganisation wegen den Sparmassnahmen die Miete nicht mehr übernehmen konnte. Ein anderer Mieter wurde verbeiständet, trat aus der IG Sozialhilfe inkl. Wohnungsvertrag aus und wird nun von einer Amtsvormundin weiter betreut. Ein Mieter zog es wieder in seine Heimat – ins Berneroberland.

Im Sommer mieteten wir zwei neue Kleinwohnungen für Obdachlose dazu. Bei einem neuen Mieter wurde es nötig, zusätzlich eine private Spitex einzusetzen: Diese soll vor allem mit ihm das Essen wieder einüben, da er über Jahrzehnte hungerte, sodass er gar nicht mehr im Stande war, sich regelmässig zu ernähren. Der andere neue Mieter wünschte mit seinem Kind, das er seit seiner Geburt nicht mehr sah, Kontakt aufzunehmen. Dieses Kind bekam mit neun Jahren zum ersten Mal ein Weihnachtsgeschenk von seinem Vater, das dieser gemeinsam mit der IG Sozialhilfe eingekauft hatte. Auf ausdrücklichen Wunsch der beiden neuen Mieter wurde die Präsidentin der IG Sozialhilfe ihre amtliche Beiständin. Seit Herbst vermieteten wir über das Jahr acht Kleinwohnungen, in denen neun Personen leben.

Besonders freut es die IG Sozialhilfe, dass ein ehemaliger Mieter, der sich vor zwei Jahren aus unserem Wohnprojekt in eine therapeutische Wohngemeinschaft begab, mit unserer finanziellen Unterstützung (im Sinne eines Mietzinsdepots) letztes Jahr selber eine eigene Wohnung nach seinem Wunsch fand!

Frauenarbeit: Begleitung zur Ermächtigung

Begleitung von allein erziehenden, mehrfach kranken, gewalt- sowie armutsbetroffenen Müttern ist zentraler Bestandteil der Frauenarbeit der IG Sozialhilfe. Viele armutsbetroffene Frauen in der Schweiz leben noch immer in entwürdigenden Lebenssituationen. Von Gleichstellung, sozialer und ökonomischer Emanzipation profitieren nur jene Frauen, die in privilegierten sozioökonomischen Verhältnissen leben. Unterprivilegierte Frauen, insbesondere allein erziehende Mütter, sind oft gezwungen, weit über ihre Kräfte zu arbeiten, betreiben gesundheitlichen Raubbau zur Existenzsicherung und sind z.T. brachialer (sexueller) Gewalt schutzlos ausgeliefert. Diese Traumen wurden nie behandelt, weil die materielle wie auch psycho-sozialen Voraussetzungen dafür fehlen. Das Leben dieser Frauen bestand aus Arbeit, Verpflichtungen, persönlichem Verzicht und Erdulden: Solche Zustände nagen massiv an der Lebenskraft und sind der Grund dafür, dass die betreffenden Frauen ihr Selbstbewusstsein kaum entwickeln konnten.

Sie sind bereits in relativ jungem Alter von schweren körperlichen Krankheiten gezeichnet. Eine von uns begleitete Frau wurde zu ihrem 18. Geburtstag bereits IV-Rentnerin, weil die jahrelangen Misshandlungen so massiv waren, dass sie arbeitsunfähig bleiben wird.

Solchen Frauen gelingt es oft über Jahre nicht, ihre Rechte wahrzunehmen und für ihre Gesundheit zu sorgen: Sie leiden unter psychischen Störungen wie Angstattacken, Depressionen, posttraumatischem Stresssyndrom, gynäkologischen Problemen, rheumatischen Erkrankungen, Arthrosen, Magen-Darmproblemen, Herz- und Kreislaufproblemen, Schmerzsyndromen sowie weiteren schweren Erkrankungen. Sie sind in einem ständigen Überlebenskampf: Not und Schmerz bestimmen ihr Leben. In solch pre­kären Situationen leistet die IG Sozialhilfe finanzielle Hilfe zur Überbrückung und stellt Gesuche an Hilfswerke.

Ziele der Langzeitbegleitung ist die konkrete Umsetzung der gesundheitlichen und sozialen Menschenrechte, Stabilisierung und Verbesserung der gesamten gesundheitlichen, psychischen und sozialen Lebenssituation dieser Frauen und ihrer Kinder. Im Gegensatz zu anderen Institutionen ist die persönliche Bezugsperson der IG Sozialhilfe für sämtliche Bereiche zuständig. Die Verunsicherung und Angst der Frauen ist immer wieder allumfassend, sodass eine verlässliche Vertrauensperson über lange Zeit notwendig ist.

Die Frauen werden ermutigt, sich in einer Langzeit-Psychotherapie behandeln zu lassen; Therapeutinnen werden vermittelt und die Therapiekostenübernahme geregelt. Für die Kinder ist die familiäre Situation oft sehr schwierig. Sie verstehen ihre Mütter, insbesondere deren psychischen Krankheiten, nicht, weil sie ihr mehr oder weniger ausgeliefert sind. Sie wollen mehr Materielles, als ihnen die Mütter ermöglichen können; oft machen die Jugendlichen den Müttern Vorwürfe, weil sie erwerbsarbeitsunfähig sind und folglich auf Wohlstand verzichtet werden muss, was grosse Schuldgefühle bei den Müttern auslöst. Umgekehrt verstehen die Mütter den Unabhängigkeitsdrang und die Ansprüche ihrer Kinder nicht, weil sie selbst solche nie beanspruchen konnten. So kommt es immer wieder zu familiären Spannungen. Die Bezugsperson der IG Sozialhilfe klärt auf, wirkt vermittelnd und entschärft Konflikte. Zudem hilft sie, für die Jugendlichen Lehrstellen zu finden, damit diese eine Berufsausbildung machen können und die Chance haben, die Armut zu überwinden.

Materielle Direkthilfe

Grundsätzlich leisten wir nur materielle Direkthilfe an erwerbsarbeitsunfähige Menschen, weil sie gar keine Möglichkeit haben, durch Arbeit zu zusätzlichen finanziellen Mitteln zu gelangen. Materielle Direkthilfe zur Verbesserung der Lebensqualität gewähren wir in erster Linie im Rahmen unserer Begleitungsarbeit, wenn sie eine zwingende Notwendigkeit zur Verbesserung der Gesamtsituation darstellt und die Kosten von keiner staatlichen Stelle übernommen werden. Es ist uns gelungen, dass ein Grossteil dieser Kosten durch spezifische Gesuche an Hilfswerke und Stiftungen finanziert wird.

2.  Telefonische Kurzberatung

Armutsbetroffene haben grossen Bedarf an Information im Bereich von Recht in der Sozialhilfe. Die Logik der Ämter und der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS) einerseits und diejenige der SozialhilfebezügerInnen und ihres Alltagslebens andererseits ist sehr verschieden. Darum ist es für SozialhilfebezügerInnen enorm wichtig, sich bei einer unabhängigen Stelle wie der IG Sozialhilfe informieren zu können.

Leider haben wir zurzeit keine Kapazitäten, umfangreiche Beratungen am Telefon durchzuführen. Die Erfahrung zeigt, dass die Probleme der Armutsbetroffenen derart komplex sind, dass mit Tipps und Ratschlägen kaum oder nur sehr begrenzt geholfen werden kann. Nach wie vor ist es ein Wunsch der IG Sozialhilfe, eine kostenlose Informationsstelle für umfangreiche längerfristige Beratungen einzurichten.

3.  Kulturlegi Adieu

Das erste Projekt der IG Sozialhilfe vor 14 Jahren war die Kulturlegi: Armutsbetroffene wünschten sich kurz nach der Gründung der IG Sozialhilfe einen Ausweis, der durch Vergünstigungen die Türen zur Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben öffnet. Vor genau zehn Jahren schafften wir es, die Kulturlegi mit dreizehn Angeboten herauszugeben und erhielten

1996 für unsere Erfindung den Förderpreis für Innovative Ideen des Sozialdepartements der Stadt Zürich. Im Herbst gelang es dem Projektleiter der Kulturlegi, Beni Müller, beim ersten Zürcher Spendenparlament Fr.20’000.- für den Ausbau im Jahre 2007 zu bekommen – die höchste Summe, die das Spendenparlament bewilligte.

Im Laufe der Zeit wurde unter Trägerschaft der Caritas (und der Mithilfe der IG Sozialhilfe) in Winterthur und Bern ebenfalls Kulturlegis eingeführt, die jedoch einem grösseren Personenkreis als in Zürich zugänglich sind (in der Stadt Zürich haben nur SozialhilfebezügerInnen ein Anrecht auf eine Kulturlegi).

Leider fruchteten die zahlreichen Vorstösse der IG Sozialhilfe nichts, auch in der Stadt Zürich den IV-RentnerInnen mit Zusatzleistungen den Zugang zur Kulturlegi zu ermöglichen.

Im Herbst trat die Caritas Zürich auf die IG Soziahilfe zu und eröffnete uns, dass sie eine Kulturlegi für den ganzen Kanton Zürich plane. In den Gremien der IG Sozialhilfe wurde diese Entwicklung sehr kontrovers diskutiert. Folgende Gründe bewogen die IG Sozialhilfe, der Caritas Zürich gegen ein Entgelt die Kulturlegi zu überlassen:

-        Das „Kulturlegi-Bedürfnis“ von Armutsbetroffenen, die in Zürcher Gemeinden leben und/oder keine Sozialhilfe beziehen, ist seit Jahren sehr gross;

-        das Sozialdepartement der Stadt Zürich erlaubte der IG Sozialhilfe nie, selber Kulturlegis auszustellen (was wir von Anfang an immer wieder durchzusetzen versuchten);

-        im Gegensatz zur IG Sozialhilfe ist es der Caritas Zürich in Winterthur erlaubt, Kulturlegis abzugeben;

-        leider ist es uns über die Jahre hinweg nie gelungen, die entsprechenden finanziellen Mittel speziell für die Kulturlegi aufzutreiben, insbesondere bleibt für das Jahr 2006 in diesem Bereich ein grosses Defizit;

-        grundsätzlich stellt sich die IG Sozialhilfe Aufgaben, welche von keiner anderen Institution übernommen werden. Es entspricht nicht dem Vereinsgedanken, die defizitäre Kulturlegi weiter zu tragen, insbesondere dann, wenn die Caritas Pläne hat, eine Kulturlegi für den gesamten Kanton Zürich heraus zu geben;

-        die IG Sozialhilfe gewinnt dadurch wieder politische Unabhängigkeit von staatlichen Institutionen.

Die Caritas übernimmt per 01. 01. 2007 die gesamte Verantwortung für die Kulturlegi Zürich (folgerichtig wurde die finanzielle Spende des Zürcher Spendenparlamentes der Caritas Zürich überwiesen). 

Die Kulturlegi war für die IG Sozialhilfe immer sehr wichtig; haben wir als ihr Erfinderin doch unzählige Gratisstunden in sie investiert. Andererseits ist die Kulturlegi in mehreren Schweizer Städten erfolgreich und braucht die IG Sozialhilfe nicht mehr. So können wir unsere Kräfte auf soziale Missstände konzentrieren, die von anderen Institutionen nicht angegangen werden.

Mit der Kulturlegi verlässt auch der Projektleiter, Beni Müller, die IG Sozialhilfe.

4.  Öffentlichkeitsarbeit

Über die Arbeit und über die Sichtweise von sozialpolitischen Massnahmen hat die IG Sozialhilfe auch dieses Jahr an Anlässen und in ihrer eigenen Zeitung und Homepage informiert. Auch hat sie Lobby- und politische Unterstützungsarbeit für Armutsbetroffene und Behinderte geleistet. In der Zeso, Zeitschrift für Sozialhilfe Nr. 2 / Juni 06 mit Schwerpunkt „Sozialmissbrauch“ wurde die Präsidentin der IG Sozialhilfe eingeladen, ein Statement zu diesem Thema zu schreiben. Nach jahrelangen Kontakten ist es der IG Sozialhilfe gelungen, ihrer Stimme im Kreis der etablierten Sozialhilfe Gehör zu verschaffen.

Vergleiche www.ig-sozialhilfe.ch.

Veranstaltungen

Arbeitstagung Armut im Kreis 9

Die IG Sozialhilfe wurde zur Arbeitstagung Armut im Kreis 9 vom 16. März 06 im GZ Loogarten eingeladen, um ihren Standpunkt in der Armutsproblematik darzulegen. An dieser Tagung nahmen Fachleute von kirchlichen und öffentlichen Stellen sozialer Hilfe wie auch SozialhilfebezügerInnen aus dem betreffenden Stadtkreis teil, insgesamt 75 Personen. Organisiert wurde die Tagung vom Gemeinschaftszentrum Loogarten und dem Sozialzentrum Albisriederhaus. Als ReferentInnen wurden folgende Personen eingeladen: Monika Stocker, Chefin des Sozialdepartementes und Zürcher Stadträtin, Thomas Bachofen, Leiter des Sozialzentrums Albisriederhaus und Branka Goldstein, Präsidentin der IG Sozialhilfe. Ihr Referat Armut aus der Sicht der Betroffenen machte viele TagungsteilnehmerInnen sehr betroffen und gab Anlass zu vielen angeregten Diskussionen.

Informations- und Diskussionsveranstaltung der IG Sozialhilfe

Rund dreissig Leute aus Zürich, Basel und Nidwalden nahmen an unserer Veranstaltung am 14. Dezember im Gemeinschaftszentrum Riesbach teil. Nach einem gemütlichen Nachtessen, wo viele interessante Gespräche geführt und Kontakte geknüpft wurden, eröffneten wir die Abendveranstaltung, die Franz Schibli, Vizepräsident der IG Sozialhilfe, moderierte. Die beiden Kurzreferate boten den Auftakt zur gemeinsamen Diskussion mit allen Teilnehmenden: Die neue „Sozialpolitik“ (Workfare) bedeutet Sozialdsziplinierung für alle von Kurt Wyss und Die armutsbetroffenen Opfer werden geopfert von Branka Goldstein. Wie sich in der Diskussion zeigte, waren im Publikum viele Armutsbetroffene, die durch ihre eigenen Erfahrungen viele wertvolle Beiträge leisteten. Im Mittelpunkt stand das Referendum gegen die fünfte IV-Revision. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg, wie die Rückmeldungen zeigten.

Das Radio LoRa nahm die Veranstaltung auf und strahlte sie am 31. Dezember 06 aus. Die ganze Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltung wurde in kostenloser Solidaritätsarbeit geleistet.

Unterstützung des IV-Referendums

Nachdem Peter Wehrli, Präsident des Zentrums für selbstbestimmtes Leben (ZSL), bekannt gegeben hatte, dass das ZSL das Referendum gegen die fünfte IV-Revision ergreifen würde, unterzeichnete die IG Sozialhilfe als dritte Organisation das Referendum und unterstützte die Kampgange sogleich aktiv. Vorstandsmitglieder, SympathisantInnen und Armutsbetroffene der IG Sozialhilfe bemühten sich beim Unterschriften Sammeln enorm. Der Beitrag der IG Sozialhilfe – über 300 Unterschriften – ist angesichts der Vereinsgrösse und der beschränkten Möglichkeiten der Armutsbetroffenen (wegen Krankheit) ein kleiner, jedoch sehr engagierter Beitrag zum Gelingen des Referendums.

5.  Zeitungsverkauf

Wie immer ist auf den 1. Mai die neue, das heisst in diesem Jahr die elfte Ausgabe der Zeitung der IG Sozialhilfe erschienen. An diesem Tag gelang den Armutsbetroffenen, Vorstandsmitgliedern und SympathisantInnen der IG Sozialhilfe dank unermüdlichem Einsatz ein Riesenerfolg: Über 1’000 Zeitungen wurden in folgenden zwanzig Städten verkauft: Aarau, Baden, Solothurn, Lenzburg, Olten, Basel, Bern, Burgdorf, Biel, Luzern, Schaffhausen, Rapperswil, Weinfelden, Bülach, Schlieren, Winterthur, St. Gallen, Walenstadt, Chur und Zürich.

Mit grossem Engagement verkauften nach diesem Grosseinsatz hauptsächlich drei IV-Rentnerinnen an weiteren verschiedenen politischen Anlässen die Zeitung der IG Sozialhilfe.

 

 

 

        

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