IG-JAHRESBERICHT 2008:

 

 

VERANSTALTUNGSHINWEIS:

AB 1. MAI 2010, NEUE IG-ZEITUNG NR.15 ERHÄLTLICH

ZEITUNGSVERKÄUFER/ -INNEN
GESUCHT

POLITISCHES PROGRAMM

Matronats und Patronatskomitee_der Ig Sozialhilfe

 STIMMEN VON ARMUTSBETROFFENEN

 JAHERSBERICHT 2009
JAHRESBERICHT 2008
JAHRESBERICHT 2007
JAHRESBERICHT 2006

STATUTEN

KONTAKT/ -E-MAIL

INHALT DER IG ZEITUNG NUMMER 15

ZEITUNG NUMMER 14

ZEITUNG NUMMER 13

ZEITUNG NUMMER 12

ZEITUNG NUMMER 11

WAS IST DIE IG-ZEITUNG?/
BESTELLUNGEN

ZEITUNGSVERKÄUFER/ -INNEN
GESUCHT

 

copyright by © IG-SOZIALHILFE

ERSTELLT: FEBRUAR 2007
AKTUALISIERT: 05.07.2010

©webmaster

 

 

 

Jahresbericht 2008
(hier als pdf)

Rückblick auf das Vereinsjahr 2008: Unterstützung von armutsbetroffenen Familien, deren Mütter oftmals körperlich schwer behindert sind

Die IG Sozialhilfe ist ein politisch und konfessionell unabhängiger, gemeinnütziger und steuerbefreiter Verein und finanziert sich ausschliesslich durch private SpenderInnen. Sämtliche Leistungen und Aktivitäten beruhen auf gegenseitiger Freiwilligkeit.

Die IG Sozialhilfe wurde im März 1994 mit dem Ziel gegründet, die Lebensbedingungen von armutsbetroffenen Menschen – Einheimischen und AusländerInnen – in der Schweiz zu verbessern und die Öffentlichkeit für die Armut in der Schweiz zu sensibilisieren.

Das Besondere der IG Sozialhilfe ist die Zusammen- und Mitarbeit von Armutsbetroffenen auf allen Ebenen. Der gemeinnützige Verein ist parteipolitisch unabhängig, steht aber politisch klar auf der Seite der Armutsbetroffenen.

Ein wesentlicher Teil der Aktivitäten der IG Sozialhilfe wird durch ehrenamtliche solidarische Arbeit geleistet: Freiwillige Berufsleute und Armutsbetroffene setzten sich auch 2008 engagiert für die Vereinstätigkeit ein (allen herzlichen Dank für die solidarische Mitarbeit in allen Bereichen): Insbesondere wird die Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, die Gestaltung sowie Aufdatierung unserer Website und der IG Sozialhilfe-Zeitung) durch solidarische Arbeit geleistet.

Schwerpunkt in diesem Jahr waren die vermehrten Unterstützungsleistungen für armutsbetroffene Familien: Oftmals gerät die ganze Familie durch eine schwere Behinderung der Mütter in Armut, weil die IV – insbesondere nach der Inkraftsetzung der fünften Revision – Neuanträge für Renten auch in begründeten Fällen ablehnt. Hier ein Bericht sowie ein Briefausschnitt von Müttern:

 

„Die IG Sozialhilfe hat uns nach einem Hilferuf per Mail sofort geholfen: Das Sozialamt half uns nicht und wir hatten kaum noch zu essen. Unsere Lebenssituation war unzumutbar. Als allein erziehende Mutter von drei Söhnen wurden wir in U. gemobbt. Meine Söhne hatten Angst, in die Schule zu gehen. Mein Ältester wurde von zwei Jugendlichen verschlagen, dass wir Anzeige erstatten mussten. Der kleinste hatte eine Lehrerin, die per ‚Körpersprache’ unterrichtete. Zudem wurde ich innert eines halben Jahres drei Mal operiert, sodass der  mittlere Sohn aus Sorge in der Schule nachliess. Die soziale Situation in der Siedlung,

 wo wir wohnten, war unerträglich. Die IG Sozialhilfe ermöglichte uns einen Umzug in eine geeignete 41/2-Zimmerwohnung im Rahmen des Wohnprojektes. Meine Probleme, Ängste und Sorgen wurden ernst genommen. Ich habe neues Vertrauen gefasst und bin jetzt in Zürich bei Schmerzspezialisten in Behandlung. Wir erholen uns jetzt von allem, was uns widerfahren ist, und sehen hoffnungsvoll der Zukunft entgegen. Es geht aufwärts, endlich aufwärts! Die IG Sozialhilfe gibt mir die Möglichkeit, mich wieder als vollwertigen Menschen zu fühlen. Kein Gerede, kein Hinhalten, sie sind für uns da und helfen. Wir danken von ganzem Herzen.“

(Bericht einer allein erziehenden, körperlich schwer behinderten Mutter von drei Schulkindern)

„Ich möchte Ihnen meine Dankbarkeit ausdrücken und Ihnen und Ihren Mitarbeitern aus tiefstem Herzen danken. Es ist mir wichtig, Ihnen mitzuteilen, dass Ihre noble Geste, die Sie mir haben zukommen lassen (und auch vielen anderen Mensche, die in Not sind), für mich und meine Kinder nicht nur eine wertvolle Hilfe gewesen ist, sondern dass mir richtig warm ums Herz geworden ist. Dieses Gefühl habe ich seit langer Zeit nicht mehr gehabt.“

(Auszug aus einem Brief einer allein erziehenden, armutsbetroffenen Mutter von zwei kleinen Kindern)

 

1. Soziale Begleitung und Betreuung

Langzeitbetreuung

Die Unterstützung und Begleitung von armutsbetroffenen, chronisch kranken und behinderten SozialhilfebezügerInnen sowie IV-RentnerInnen machten einen grossen Teil der Arbeit des Vereins aus. Viele wurden in ihrer Kindheit schwer misshandelt, sexuell ausgebeutet und leben von jeher sehr arm und randständig: Sie waren nie in die Gesellschaft integriert. Behutsam gilt es, realistische Perspektiven zu erarbeiten und diese verletzten Menschen über Jahre nachhaltig zu begleiten. Die Schwellen zur öffentlichen Sozialhilfe für schwer kranke Menschen sind derart hoch, dass sie intensive Begleitung brauchen, um die ihnen zustehenden öffentlichen Sozialhilfeleistungen beantragen zu können.

Im Widerspruch zu den Normen der Leistungs- und Wohlstandsgesellschaft sind folgende Kriterien Richtschnur für diejenigen Menschen, denen wir Unterstützung gewähren (mindestens 50% der Kriterien sollten zutreffen):

-         das Leben verbessern wollen und Hilfe annehmen können

-         der eigene Wunsch, begleitet zu werden

-         Familien mit Kindern in sehr prekärer, unzumutbarer Wohnsituation

-         fehlende persönliche Ressourcen für Betreuungsangebote anderer Institutionen

-         chronifizierte physische und/oder psychische Krankheit (Erwerbsarbeitsunfähigkeit)

-         Opfer sexueller Ausbeutung/brachialer Gewalt

-         keine tragenden Familienangehörige und/oder FreundInnen

-         kein stützendes soziales Umfeld

-         bestehende oder bevorstehende Verwahrlosung/Verelendung

Ziele der Langzeitbegleitung ist die konkrete Umsetzung gesundheitlicher und sozialer Verbesserungen sowie Stabilisierung der gesamten psychischen und sozialen Lebenssituation. Im Gegensatz zu anderen Institutionen ist die persönliche Bezugsperson der IG Sozialhilfe für sämtliche Bereiche zuständig, regelt die finanziellen Erfordernisse und zieht bei Bedarf weitere Fachleute zu.

 

Menschenwürdiges Wohnen – selbstbestimmtes Wohnen

Voraussetzung für die Aufnahme in das IG Sozialhilfe-Wohnprojekt ist der Bezug von Sozialhile und/oder IV-Rente mit Zusatzleistungen (oder zumindest den theoretischen Anspruch darauf). Im Gegenzug verpflichtet sich der/die MieterIn, dass die Miete direkt vom Amt an unseren Verein überwiesen wird oder die IG Sozialhilfe bei Bedarf die gesamte persönliche Finanzverwaltung übernimmt. So ist dafür gesorgt, dass die Mieten der von uns vermieteten Wohnungen immer bezahlt werden. Auf diese Weise können wir eine beschränkte Anzahl von Wohnungen an armutsbetroffene Menschen vermieten, die wir auch kontinuierlich begleiten und unterstützen.

Anfangs Jahr 2008 hat die IG Sozialhilfe ein zusätzliches Zimmer für eine obdachlose, kranke IV-Rentnerin gemietet. Wegen des immensen Mangels an günstigem Wohnraum fand der Verein für sie keine Wohnung.

Im Herbst hat die IG Sozialhilfe zum ersten Mal eine Familienwohnung gemietet und einer allein erziehenden körperlich schwer kranken Mutter mit ihren drei Söhnen weiter vermietet. Im Spätherbst nahm die Familie ein weiteres Kind auf (ein Schulkollege eines Familienmitgliedes), sodass jetzt fünf Personen in dieser Wohnung leben.

Ebenfalls im Spätherbst verstarb nach langer schwerer Krankheit ein Mieter. Seine Freundin entschloss sich, für eine Langzeittherapie in eine psychiatrische Einrichtung zu gehen.

Dieses Jahr lebten insgesamt 16 Personen in Wohnungen der IG Sozialhilfe: In sieben Kleinwohnungen und einem Zimmer lebten neun Erwachsene, in einer 3-Zimmerwohnung ein Paar und in einer 4½-Zimmerwohnung eine Mutter mit vier Kindern.

 

Über Jahre Vertrauensperson und Beraterin

Die Präsidentin der IG Sozialhilfe, Branka Goldstein, begleitet und berät einen Kreis von armutsbetroffenen Menschen, Familien und Einzelpersonen aus verschiedenen Regionen der Schweiz als langjährige Vertrauens- und Bezugsperson. Seit Jahren ist sie mit ihnen in regelmässigem Kontakt und steht ihnen mit Rat und Tat bei. Diese kontinuierliche Begleitung wirkt stabilisierend: Es ist für diese Menschen ganz wichtig zu wissen, dass sie eine Bezugsperson haben und in Notfällen nicht allein gelassen werden. So organisierte Branka Goldstein diesen Sommer auch den Umzug einer sieben Mitglieder umfassenden Familie in der Innerschweiz in einen anderen Kanton, weil das von ihnen bewohnte Haus verkauft werden sollte. Die Kosten des Umzuges wurden von Stiftungen gedeckt, die von der IG Sozialhilfe angefragt wurden.

 

Telefonische Kurzberatung oder Beratung per E-Mail

Der Bedarf an Informationen über die Sozialhilfe ist zurzeit gross – sowohl von Armutsbetroffenen als auch von deren Angehörigen oder freiwilligen HelferInnen. Viele möchten von einer neutralen Auskunftststelle wissen, was sie zugut haben und welche Rechte ihnen zustehen. Die Logik der Ämter sowie die Anwendung der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe einerseits und der Alltag von vielen SozialhilfebezügerInnen andererseits ergeben immer wieder Anlass zu vielen Fragen. Darum ist es wichtig für die persönliche Entscheidungsfindung, sich von einer unabhängigen Stelle wie der IG Sozialhilfe informieren und beraten lassen zu können.

 

Juristische Betreuung

Im Rahmen der diversen Begleitungen und Betreuungen oder der telefonischen Kurzberatung gibt es immer wieder rechtliche Fragen, die von einem Anwalt oder einer Anwältin zu klären sind. Diese/r verfasst entsprechende Einsprachen und Rekurse gegen die IV und Sozialämter, damit die Armutsbetroffenen ihre Rechte wahrnehmen und durchsetzen können. Die erste Abklärung, ob ein Rechtsanwalt nötig ist, wickelt sich über das Beratungstelefon ab. Bei Rekurs oder Gerichtsverfahren beantragt der Anwalt oder die Anwältin in der Regel unentgeltliche Prozessführung, was auch meistens gewährt wird. In ganz besonderen Fällen, wenn es um die Existenz einer ganzen Familie geht und der Rechtsweg durchaus Erfolg verspricht, leistete die IG Sozialhilfe subsidiäre Kostengutsprachen, das heisst, der Verein leistete Vorschuss, bis die unentgeltliche Rechtspflege zum Zuge kommt und den Betrag zurück bezahlt.

 

2. Materielle Direkthilfe

Grundsätzlich leistet die IG Sozialhilfe nur materielle Direkthilfe an Menschen, die durch ihre Krankheiten und Behinderungen gar keine andere Möglichkeit haben, zusätzliche finanzielle Mittel zu erhalten. Materielle Direkthilfe gewährt die IG Sozialhilfe nur dort, wo sämtliche andere Unterstützungs- und Rechtsansprüche ausgeschöpft sind. Zweitens muss die materielle Direkthilfe zwingend zur persönlichen Lebensqualitätsverbesserung dienen, d.h. die Grundversorgung und die sozialen Menschenrechte gewährleisten. Selbstverständlich klärt die IG Sozialhilfe immer sehr genau die finanzielle Situation der Betroffenen ab. Darüber hinaus hat die IG Sozialhilfe wieder Lebensmittelkarten für die Abgabe von Lebensmitteln des Vereins TISCHLEIN DECK DICH an Armutsbetroffene ausgestellt. Auch dieses Jahr ist es der IG Sozialhilfe gelungen, einen Teil dieser Unterstützungsleistungen durch Gesuche an Hilfswerke und Stiftungen wieder zurückerstattet zu bekommen.

 

In diesem Zusammenhang dankt die IG Sozialhilfe – auch im Namen der Armutsbetroffenen Menschen – ganz herzlich folgenden Stiftungen für deren Unterstützung von insgesamt Fr. 69’016.- im Rahmen der Direkthilfe:

 

  • -         Alfred und Bertha Zangger-Weber-Stiftung, Riedikon/Uster, ZH

  • -         August Weismann Fürsorgestiftung, Thalwil, ZH

  • -         Buchmann-Kollbrunner-Stiftung, Winterthur

  • -         Cassinelli-Vogel-Stiftung, Zürich

  • -         Dora Grob-Reinhart-Stiftung, Winterthur

  • -         Familien-Vontobel-Stiftung, Zürich

  • -         Fonds Nothilfe Schweiz des Schweizerischen Arbeiterhilfswerkes, SAH, Zürich

  • -         Geschwister Albert und Ida Beer-Stiftung, Zürich

  • -         Hilfsgesellschaft in Zürich und Winterthur

  • -         Lina Müller-Meier-Stiftung, Zürich

  • -         Solidaritätsfonds für Mutter und Kind, das Sozialwerk des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes, SKF, Luzern

  • -         Stiftung Humanitas, Zofingen

  • -         Stiftung SOS Beobachter, Zürich

  • -         St. Nikolaus-Gesellschaft der Stadt Zürich

 

3. Öffentlichkeitsarbeit

Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

In der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen zeichnete sich dieses Jahr sehr klar ab, dass die IG Sozialhilfe keine reine Selbsthilfegruppe mehr ist, sondern sich zu einer kleinen NGO entwickelt hat. Trotzdem war die Zusammenarbeit mit Betroffenen-Organisationen sehr zentral: Anlässlich des Welttages zur Überwindung von Armut am 17. Oktober 2008 hat die IG Sozialhilfe mit KABBA, dem Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen Bern, gemeinsam die Kundgebung auf dem Münsterplatz in Bern organisiert. Langjährige und solidarische Freundschaft pflegt die IG Sozialhilfe mit der Selbsthilfegruppe von SozialhilfebezügerInnen und IV-RentnerInnen in Basel. Dank der Kundgebung am 17. Oktober 2008 konnte die IG Sozialhilfe Kontakte mit Amnesty International, Schweiz, knüpfen. Die langjährige Freundschaft mit der Bewegung ATD Vierte Welt bewährte sich auch dieses Jahr. Die Helfer- und Schlüter-Stiftung in Bern unterstützte die IG Sozialhilfe mit einer grosszügigen Jahresendspende.

 

Die Website – www.ig-sozialhilfe.ch

In ehrenamtlicher Solidaritätsarbeit wird die Website der IG Sozialhilfe betrieben: Durchschnittlich besuchten uns jeden Tag über dreissig Interessierte, also rund 50% mehr als im letzten Jahr.

 

Artikel der IG Sozialhilfe in anderen Zeitungen

Immer wieder werden Artikel aus der IG Sozialhilfe-Zeitung von anderen Zeitungen und Zeitschriften abgedruckt. Zudem wird die IG Sozialhilfe-Zeitung oftmals in Diplomarbeiten der Fachhochschulen für Soziale Arbeit zitiert

 

Veranstaltungen

Um über die Lebenssituation und Sichtweise von Armutsbetroffenen im Besonderen und die Arbeit der Sozialhilfe im Allgemeinen zu berichten, organisierte die IG Sozialhilfe Veranstaltungen oder wurde zu folgenden Anlässen eingeladen:

 

Podiumsteilnahme bei der Erfreulichen Universität, St. Gallen

Am 18. März 2008 wurde zum Thema Missbrauchsdebatte in der Sozialhilfe aus unterschiedlichen Blickwinkeln im Rahmen der Erfreulichen Universität, eine Art Volkshochschule, debattiert.

 

17. Oktober 2008, Welttag zur Überwindung von Armut und Ausgrenzung

Die IG Sozialhilfe organisierte zusammen mit dem KABBA die Kundgebung zu diesem Tag auf dem Münsterplatz in Bern: Aus der ganzen Deutschschweiz reisten armutsbetroffene und solidarische Menschen an und nahmen an der Kundgebung teil.

 

Petition anlässlich der Kundgebung vom 17. Oktober 2008

Am Schluss der Kundgebung vom17.10.2008 wurde eine Petition verabschiedet, die von der IG Sozialhilfe verfasst wurde: Sie enthält zentrale Forderungen zur Verbesserung der Lebenssituation der SozialhilfeempfängerInnen. Die Petition ist an Herrn Bundesrat Pascal Couchepin und die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des National- und Ständerates gerichtet. Wie die Sekretärin für Rechtsfragen im Bestätigungsschreiben Ende Oktober 2008 der IG Sozialhilfe mitteilte, werden sich die eidgenössischen Räte damit befassen. Bundespräsident Couchepin schrieb der IG Sozialhilfe Ende November 2008: „…soll eine breite öffentliche Diskussion zu den vorgeschlagenen Massnahmen stattfinden, in welche auch die von Ihnen erhobenen Forderungen Eingang finden können“.

 

Gast bei der geleiteten Selbsthilfegruppe der Kirchgemeinde St. Jakob, Zürich

Am 9. Dezember 2008 war die IG Sozialhilfe bei der Selbsthilfegruppe der Kirchgemeine St. Jakob zu Gast. Frau Branka Goldstein traf auf eine Gruppe von sehr interessierten Langzeitarbeitslosen. Betroffen über das Leid der Menschen, die die IG Sozialhilfe begleitet und betreut, wurden zahlreiche Fragen hauptsächlich zur Betreuungsarbeit gestellt.

 

Information- und Diskussions-Veranstaltung der IG Sozialhilfe

Am 11. Dezember 2008 fand zum vierten Mal unsere Veranstaltung zum Jahresende statt: Anschliessend an das gemeinsame Abendessen wurde über soziale Rechte in der Bundesverfassung informiert. Die lebhafte Diskussion und der gemütliche Rahmen regten viele SozialhilfebezügerInnen an, persönliche Fragen zu stellen.

 

IG Sozialhilfe Zeitung

Auch dieses Jahr erschien unsere Zeitung am 1. Mai mit grundsätzlichen Stellungnahmen zur Sozialpolitik. Schwerpunkt der Zeitung waren die Sozialhilfe sowie die Sparpolitik auf dem Buckel der Armutsbetroffenen. Zudem wurde die Stellungnahme der IG Sozialhilfe zum Grundeinkommen veröffentlicht. Die Zeitung, Nummer dreizehn, kann weiterhin bestellt werden.

 

Zeitungsverkauf

Am ersten Verkaufstag gelang der IG Sozialhilfe und deren SympathisantInnen ein Riesenerfolg: Über 1’000 Zeitungen wurden in folgenden 23 Städten verkauft: Aarau, Baden, Brugg, Lenzburg, Olten, Wohlen, Basel, Sissach, Bern, Luzern, Schaffhausen, Rapperswil, Richterswil, Uster, Bülach, Dietikon, Walenstadt, Winterthur, Wil, Rorschach, St. Gallen, Chur und Zürich.

 

4. Betreuungsstatistik der Arbeit der IG Sozialhilfe 2008

Der Grund für die vermehrten Kosten in der Direkthilfe und die leichte Senkung der Kontakte gegenüber dem Vorjahr liegt darin, dass bei Familien zwar meist nur eine Person der Familie, Mutter oder Vater, Ansprechperson ist (bzw. bei einem Hausbesuch nur ein Kontakt gezählt wird). Die materielle Direkthilfe ist bei einer Familie selbstredend erheblich höher als bei einer Einzelperson.

 

Die betreuten Armutsbetroffenen haben Wohnsitz in:

 

Sozioökonomische Situation der betreuten Armutsbetroffenen:

 


 

 

 

Matronats- und Patronatskomitee der IG Sozialhilfe

Folgende Persönlichkeiten unterstützen die Tätigkeit der IG Sozialhilfe:

Abt Urs, dipl. Psychologe, Maur/ZH * Baeriswyl Michel, Dr. phil., Kulturphilosoph, Sozialpsychologe, Embrach/ZH * Bänziger-Müller Suzanne, Schulleiterin, Rufi/ZH * Beck-Kadima Muriel, lic. jur., Juristin, Menschenrechtsbeauftragte, Ipsach/BE * Bolli Karl, Dr. med., Niederweningen/ZH * Bossart Rolf, Redaktor Neue Wege, St. Gallen * Bühlmann Cécile, Alt-Nationalrätin, Luzern * de Baan Verena, Supervisorin und Organisationsberaterin, Zürich * Etter Urs, Dr. theol., Männedorf/ZH * Furrer Hans, Dr. phil., Erwachsenenbildner, Boll/BE * Giovanelli-Blocher Judith, Autorin, Supervisorin, Biel * Goll Christine, Nationalrätin, Erwachsenenbildnerin, Präsidentin VPOD, Zürich * Grünenfelder Rico, lic. phil I, Soziologe, Informatiker * Gubser Yasmin, Rechtsanwältin, Zürich * Gyr Christian, Umweltfachmann, dipl. natw. ETH, Bottmingen, BL * Häner Urs, Leiter Arbeitslosen-Treff, Luzern * Hanhart Dieter, Dr. phil., Psychologe, Männedorf/ZH * Heusser Pierre, Dr. iur., Rechtsanwalt, Zürich * Huonker Renata, lic.phil., Pfarrerin, Zürich * Huonker Thomas, Dr. phil., Historiker, Zürich * Hurni-Caille Louisette, Vorstandsmitglied der Schweiz. Sektion „Défense des Enfants International“, Bern * Jäggi Christian, Dr. phil., Ethnologe, Leiter Kommunikationsforschung Meggen/LU * Jegge Jürg, Leiter Märtplatz, Rorbas/ZH * Joos Yvonne, Theologin, St. Gallen * Koller Erwin, Dr. theol. Journalist, Uster * Leuthard Esther, soz.-päd. Familienbegleiterin, Psychoanalytikerin, Zürich * Lieberherr Nicole, Treuhänderin, Opfikon * Mäder Ueli, Prof. Dr., Soziologe, Basel * Maggi Bruno, prakt. Arzt, Zürich * Meili M., Dr. med., Arzt, Zürich * Mezger Eva, Journalistin, Zürich * Münch Annelies, Sozialpädagogin, Prof. Fachhochschule für Soziale Arbeit, Basel * Näf Thomas, Präsident KABBA, Ausbilder SVEB, Bern * Nikol-Frutiger Hans, lic. phil., Theologe, Vizepräsident Caritas AG, Zofingen * Oertle Daniel, Dr. med. Zürich * Prelicz-Huber Katharina, Nationalrätin, Dozentin für Soziale Arbeit, Zürich * Ragaller Ina, Rechtsanwältin, Zürich * Rechsteiner Paul, Nationalrat, Präsident des Schweiz. Gewerkschaftsbundes, St. Gallen * Roth Marianne, PR Beraterin, Zürich * Rumpf Bernhard, Soziologe, Projektkoordinator, Zürich * Schaub-Römer Christian, Dr. med. Psychiater, Winterthur * Schenkel Marianne, Ärztin, Zürich * Schibli Franz, Theologe, Sozialarbeiter, St. Gallen * Schmid Regula, Pfarrerin, Horgen/ZH * Schmidlin-Onofri Alois, dipl. Sozialarbeiter, Schaffhausen * Schöpfer Felix, Rechtsanwalt, Zürich * Schwyn Christine, lic. Phil., Sozialpsychologin, Embrach/ZH * Seidenberg André, Dr. med., Zürich * Seiler Alexander J., Dr. phil., Filmautor und Publizist, Zürich * Ŝimek David, Rechtsanwalt, Zürich * Spiegel Miriam, Sozialarbeiterin, Paar- und Familientherapeutin, Zürich * Spieler Willy, Publizist, Zürich * Spillmann Margrit, Dr. iur. Juristin, Zürich * Spörri Dorothea, Dozentin für Soziale Arbeit, Zürich * Steiger-Sackmann Sabine, Rechtsanwältin und Notarin, Olten * Suter Tabita, M.A., lic. phil. I, Philologin, Psychologin, Zürich * Thanei Anita, lic. iur, Rechtsanwältin, Nationalrätin, Zürich * Tschaeppeler Roland, Freienbach/SZ * Vischer Daniel, Dr. iur., Rechtsanwalt, Nationalrat, Zürich * Voss Christine, lic. phil. I, Redaktorin * Wagner Antonin, Professor, Zürich * Waldburger Samuel, Psychoanalytiker, Zürich * Wallimann Isidor, Dr. phil., Dozent, Basel * Weidmann Afra, Schreibende, Zürich * Weil Anjuska, Kindergärtnerin, Alt-Kantonsrätin, Zürich * Wicki Maja, Dr. phil., Philosophin, Psychoanalytikerin, Zürich * Winizki David, Dr. med., Zürich * Wyss Kurt, Soziologe, Zürich * Zanolari Oreste, Ingenieur, Soziologe, Zürich * Zurbuchen Christian, Pfarrer, Horgen/ZH * Zurbuchen Susi, Mittelschullehrerin, Horgen/ZH * Zürrer Hansheiri, Theologe, Zürich.

Die IG Sozialhilfe ist ein parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Verein, der klar auf der Seite der Armutsbetroffenen steht. Wir finanzieren uns ausschliesslich durch private Spenden. Ihre Spende können Sie von den Steuern abziehen. Spenden sind erbeten auf:

PC 80-47672-7

IG Sozialhilfe, Postfach, 8032 Zürich

KAFI KILCK LOGO
BEREICH FRAUEN
BEREICH LANGZEITBEGLEITUNG
UNTERSTÜTZUNG