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AB 1. MAI 2010, NEUE IG-ZEITUNG NR.15 ERHÄLTLICH

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ERSTELLT: FEBRUAR 2007
AKTUALISIERT: 05.07.2010

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Das politische und soziale Programm

der IG Sozialhilfe

„Armut, Hunger, Obdachlosigkeit und die fehlenden Mittel für den Lebensunterhalt gehören zu den schändlichsten und schwersten Menschenrechtsverletzungen, auch wenn sie als solche nicht immer anerkannt sind. Bei vielen Tragödien und Katastrophen ist es wichtig, deren Ursache aufzuzeigen: die ungerechte Verteilung von Ressourcen, die soziale Verlassenheit und die Ungerechtigkeit. In den scheinbar weniger dramatischen Fällen, wo vorhandenes, intensives Leiden verdeckt und unbemerkt bleibt, ist Solidarität um so nötiger."

(UNO-Papier über Menschenrechte und Sozialarbeit, 1995, Span. Version, S. 10.)

Die skrupellose weltweite Profitmaximierung treibt die überwiegende Mehrheit der Menschen in Armut und Verelendung. Vom globalisierten Markt profitiert nur ein Fünftel der Weltbevölkerung. Für vier Fünftel der Menschheit verschlechtern sich die Lebensbedingungen weiterhin – sie sind von menschenwürdigen Lebensbedingungen ausgeschlossen.

Der immense Reichtum des Südens, die natürlichen und menschlichen Ressourcen, werden geplündert: Die Weltmarktpreise für die Rohstoffe des Südens sinken. Ein Heer von billigen Arbeitskräften stellt die Exportgüter her – oft gezwungen, unter menschenunwürdigen und umweltzerstörenden Bedingungen zu produzieren. Um Gesundheits- und Sozialkosten zu sparen, die sich die europäischen ArbeiterInnen erkämpft haben, werden Arbeitsplätze in die sogenannten „Billiglohnländer" verlagert.

Kriegstreiberei und (Angriffs-)Kriege bewirken humanitäre Katastrophen und nachhaltige Zerstörungen über Generationen. Hunger, Krankheit und Verelendung verbreiten sich in der ganzen Welt und fordern ihre Opfer.

Global und lokal verschärft sich das massive Ungleichgewicht zwischen Armut und Reichtum!

I. Gegen Armut, soziale und politische Ungerechtigkeit in der reichen Schweiz

Erwerbsarbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, mangelnde finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt sind für immer mehr Menschen in der Schweiz Alltagswirklichkeit: Die Armut greift  um sich in der Schweiz. Immer mehr Menschen verarmen. Der Überlebenskampf der armutsbetroffenen Menschen bestimmt ihren Alltag. Armutsbetroffene Menschen erleiden umfassenden Mangel, umgeben von der Wohlstandsgesellschaft. Ihre Lebensbedingungen spotten der Menschenwürde. Die fortdauernden sozialen und kulturellen Beschränkungen aus materieller Not bewirken, dass Armutsbetroffene nur überleben, nicht aber wirklich leben können. Durch die vielen erlittenen Schäden und existentiellen Zwänge fehlen oft auch die grundlegenden gesundheitlichen und bildungsmässigen Voraussetzungen, um gesund zu sein und bleiben, um sich in einer reichen, hochtechnisierten Gesellschaft behaupten zu können und sich aus eigener Kraft den Lebensunterhalt verdienen zu können.

Erniedrigung, Entrechtung und Fremdbestimmung durch die Gesellschaft und Ämter ist ihre Lebenswirklichkeit. Viele erleiden dadurch schwere und irreversible gesundheitliche und psychische Schäden. Durch die totalitäre und bürokratische Sozialhilfe werden viele noch zusätzlich so schwer traumatisiert, dass sie invalidisiert, d.h. zu IV-RentnerInnen werden. Armut ist darum ein massiver Eingriff die Persönlichkeit.

Armut und Reichtum bedingen einander

Die Machtverhältnisse der profitorientierten Leistungs-, Konsum- und Spassgesellschaft bauen auf die Verknüpfung der herrschenden Ökonomie mit Politik, Recht sowie mit den gesellschaftlichen Werten. Das gesellschaftliche Selbstverständnis einer reichen Gesellschaft prägt Werte und Normen des privaten und öffentlichen Lebens. Dieses Selbstverständnis der reichen Wohlstandsgesellschaft bewirkt die Ausblendung, die Negation ihrer eigenen Schattenseite: der Ausgrenzung, Diskriminierung und Stigmatisierung der Menschen, die von Armut in der reichen Gesellschaft betroffen sind. Weil Armut in der reichen Gesellschaft nicht vorgesehen ist, darf sie nicht sein. Das bedeutet, dass Armutsbetroffene gezwungen werden, inexistent zu sein. Statt die logischen Ursachen von Armut zu ergründen, werden billige und unhaltbare Schuldzuweisungen an die Armutsbetroffenen gerichtet, was sie noch mehr an den Rand der Gesellschaft drängt. Somit ist Armut Ursache und Folge von sozialer Ausgrenzung und gesellschaftlicher Ächtung zugleich. Armut und soziale Ungerechtigkeit sind auch in der Schweiz eng miteinander verwoben. Diese  Komplexität, die wie eine stählerne Kette Armutsbetroffene oft über Generationen fesselt, zerstört das Selbstbewusstsein, bewirkt Ohnmacht und erzeugt die Befindlichkeit des ständigen Gefangenseins.

Die IG Sozialhilfe leistet:

    politische Solidaritätsarbeit für und mit Armutsbetroffenen: Die politische Öffentlichkeitsarbeit zielt darauf ab, die Rechte der Armutsbetroffenen zu verteidigen und deren Lebensqualität zu verbessern sowie die Ursachen, Folgen und Wirkungen der sozialen Ungerechtigkeit und der Missstände in der Schweiz aufzudecken.

    gibt jährlich eine eigene Zeitung heraus mit grundsätzlichen Stellungnahmen zu sozialen und politischen Themen und authentischen Zeugnissen von Armutsbetroffenen.

    verbindet ihre praktischen Erfahrungen in der täglichen Arbeit mit politischen Statement.

Die IG Sozialhilfe fordert:

keine Menschenrechtsverletzungen durch Armut in der Schweiz: Leben bedeutet mehr als Überleben, auch für Armutsbetroffene!

direkte Umsetzung sämtlicher internationaler Sozialchartas und Konventionen in individuell einklagbare Rechte!

keine Klassenmedizin-, Klassenlebensmittelversorgung und Klassenbildung: praktische Umsetzung von Gleichheit und Chancen für alle!

die Angleichung aller Existenzminima in der Schweiz an das Niveau der Ergänzungsleistungen inkl. Kantons- und Gemeindezulagen für alle, die in der Schweiz wohnen.

reale individuelle Unterstützung für Armutsbetroffene und Behinderte, um deren Entscheidungs- und Sozialkompetenzen zu fördern und Emanzipationsprozesse, insbesondere im (Aus-)Bildungswesen, zu ermöglichen unabhängig von der Arbeitsfähigkeit.

Die IG Sozialhilfe leistet:

im Rahmen ihrer eigenen bescheidenen finanziellen und personellen Möglichkeiten Unter-stützungs- und Begleitungsarbeit, damit die elementarsten Menschenrechte wie das Recht auf Wohnen, Nahrungsmittel, medizinische Versorgung, Bildung wenigstens für einen kleinen Kreis von stigmatisierten, kranken, armutsbetroffenen Menschen in der Schweiz direkt verwirklicht werden.

 

Integrationsbasisarbeit, um individuelle Ermächtigung und Emanzipation von Armutsbetroffenen zu ermöglichen.

 

 

II. Gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung

Politisch rechts stehende Kräfte hetzen mit faschistoidem Inhalt und nützen die sozial-politischen Missstände aus, die sie selber hervorrufen. Mit einfachen populistischen Rezepten geben sie vor, komplexe Probleme zu lösen. Doch ihre „Lösungen" werden immer auf Kosten der Schwächsten getroffen, die anscheinend zu hohe Kosten verursachen. So werden immer wieder neue Sündenböcke gesucht und gefunden.

Diese faschistoide Propaganda betrifft stets MigrantInnen und/oder einheimische stigmatisierte Menschen. Diese Abwehr gegen das Fremde – das, was persönlich als fremd empfunden wird – äussert sich immer als Angriffe auf Menschen: Schwarze, Farbige, Dunkle, JüdInnen, MuslimInnen, Jenische, Roma, aber auch allein erziehende Eltern, Erwerbslose, Behinderte, Kranke, Gassenleute. Wer die sozialen Missstände, die soziale Ungerechtigkeit und die Armut der einheimischen Bevölkerung übersieht, leistet der Fremdenfeindlichkeit und dem faschistoiden Gedankengut Schützenhilfe.

Die IG Sozialhilfe bekämpft alle Formen von Diskriminierungen:

stellt sich entschlossen gegen jede Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Stigmatisierung und Diskriminierung.

unterstützt die weltweite antikapitalistische und antiimperialistische Bewegung für eine solidarische Welt und nimmt an Protest- und Solidaritätsveranstaltungen teil.

stellt sich in die Reihe der internationalen Solidarität gegen Kriegstreiberei und Kriege.

III. Menschenrechtsverletzungen, weil die sozialen Rechte fehlen

In der Bundesverfassung fehlen die sozialen Rechte: Den Armutsbetroffenen bleiben einklagbare Sozialrechte weiterhin verweigert. Es gibt nur Sozialziele, namentlich Art.12 "Recht auf Hilfe in Notlagen". Somit bleibt die armutsbetroffene Bevölkerung der Entrechtung und der willkürlichen Fremdbestimmung durch die Sozialverwaltung ausgeliefert, weil die sozialen Rechte fehlen. Die sozialen Menschenrechte der über 50-jährigen UNO-Menschenrechtserklärung sind in der Schweiz nach wie vor nicht verwirklicht.

Die Sozialhilfe hat willkürlichen und totalitären Charakter

Die öffentliche Sozialhilfe ist ihrem Wesen nach undemokratisch und von ihrer Organisation her strukturell autoritär. Da die Sozialhilfe von den Gemeinden geleistet wird, spielt die geografische Wohnsituation eine entscheidende Rolle. Bei AusländerInnen ist sie vom Aufenthaltsstatus abhängig. AusländerInnen können ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren oder keinen besseren Aufenthaltsstatus erwerben, wenn sie von der Sozialhilfe abhängig sind. Dies widerspricht klar dem Gleichstellungsgesetz in der Bundesverfassung! Die öffentliche Sozialhilfe ist durchtränkt mit Sanktionsmöglichkeiten zur Disziplinierung, wie bspw. die Verpflichtung zur Zwangsarbeit ohne entsprechende ArbeitnehmerInnenrechte und Sozialleistungen. Einmischung in die persönlichen Angelegenheiten müssen erduldet werden. Der totalitäre Charakter der Sozialhilfe gegenüber den SozialhilfebezügerInnen ist nicht eine abstrakte Idee, sondern ihre tägliche Realität.

Darum fordert die IG Sozialhilfe:

individuell einklagbare Sozialrechte für alle in der Schweiz wohnhaften Personen.

die Vereinheitlichung sowie die Erhöhung der öffentlichen Sozialleistungen in der ganzen Schweiz

die Demokratisierung im Sozialwesen: Bei der Ausarbeitung der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, in allen Sozialbehörden und Sozialämtern müssen Armutsbetroffene paritätisch (gleichgestellt) und gleichberechtigt mit Entscheidungskompetenz vertreten sein

Die Änderung gegenwärtiger Rechtsprechung: Sozialhilfeabhängigkeit darf kein Kriterium zur Gewährung oder Ablehnung von Aufenthaltsbewilligungen für AusländerInnen sein.

Schluss mit der Sozialdisziplinierung von Armutsbetroffenen!

IV. Sozialapartheid: Die Spaltung der Gesellschaft

Armut und Reichtum bedingen einander global und lokal. Geld und Wohlstand sind zwar im Überfluss vorhanden, doch die ständige Umverteilung von Arm zu Reich verschärft sich und spaltet die Gesellschaft auch in der Schweiz: Sozialapartheid bedeutet eine tiefgreifende sozioökonomische, soziopolitische, soziokulturelle und psychosoziale Trennungslinie innerhalb der Gesellschaft. Zwei grundlegend verschiedene Existenz-, Daseins-, Wahrnehmungs- und Bewusstseinsformen prägen die Menschen: Die einen sind gesellschaftspolitische Subjekte, die anderen Objekte.

Die Subjekte verfügen über die nötigen Ressourcen, um sich Handlungskompetenzen anzueignen. Als Subjekte sind sie befähigt, Entscheidungen zu fällen. Die Subjekte der Gesellschaft bestimmen durch ihre politischen Entscheidungen die sozioökonomischen sowie sozialmedizinischen Lebensbedingungen der Objekte: Wie hoch bzw. tief soll das Existenzminimum sein? Unter welchen Bedingungen wird wem wie viel zugestanden? Wer soll wie viel Entbehrung erleiden müssen? Was ist für die Objekte zumutbar? Wie viel Einmischung in die Privatsphäre muss erduldet werden? Entgegen der sozialethischer Konvention der abendländischen Kultur, wonach Menschenrechte unteilbar sind und der Mensch an sich den höchsten aller Werte darstellt, ist es für Subjekte eine Selbstverständlichkeit darüber zu entscheiden, wie viel oder wenig Unterstützungsleistung einem Objekt gewährt wird.

Welches Objekt ist wie viel wert? Welche finanziellen, sozialen, medizinischen Leistungen werden erbracht? Welche Gruppen von Objekten dürfen die finanziellen Mittel beanspruchen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen? Während die Subjekte die in der Bundesverfassung verankerten Freiheitsrechte für sich beanspruchen, diktieren sie den armutsbetroffenen Objekten die Überlebensbedingungen ohne Sozialrechte. Die Subjekte verfügen ständig und existentiell über die Objekte. Die politischen und sozialen Massnahmen der Subjekte bestimmen existentiell das gesamte Leben der Objekte. So werden die Objekte zu Opfern von Menschenrechtsverletzungen.

Sozialapartheid bewirkt, dass der Dialog zwischen den gesellschaftlichen Subjekten und Objekten abbricht. Verstummt das Gespräch, nimmt der Prozess der getrennten Entwicklung seinen Lauf.

V. Zur Organisation

 Die IG Sozialhilfe hat zwar die rechtliche Form eines Vereins gewählt, weil sie sich diese juristische Form bezüglich des gemeinnützigen Zwecks und der Steuerbefreiung anbietet. Doch funktioniert die IG Sozialhilfe nach genossenschaftlichen und solidarischen Prinzipien. Die Umsetzung des politischen und sozialen Programms widerspiegelt sich konkret in der Betriebs- und Organisationsstruktur: Die Mitglieder des Vereins sind MitarbeiterInnen und die überwiegende Mehrheit des Vorstandes bilden (ehemals) Armutsbetroffene.

Die Mitarbeit von Armutsbetroffenen hat hohe Priorität. Die Integration von betroffenen MitarbeiterInnen bedeutet, dass jedes einzelne Individuum gemäss seinen physischen und psychischen Kräften und sozialen Möglichkeiten seinen Beitrag leistet. Die individuelle Mitarbeit wird höher gewertet als sture, effiziente Arbeitsteilung. Solidarität als oberstes Prinzip unserer gesamten Tätigkeit bestimmt auch die Arbeit innerhalb des Arbeitskollektivs, genauso wie in der Arbeit gegenüber den Menschen, die unterstützt und begleitet werden. Dies beinhaltet, dass Hand- und Kopfarbeit auf alle Hände und Köpfe verteilt werden. JedeR MitarbeiterIn trägt durch ihre/seine persönlichen Fähigkeiten zur Bereicherung der Arbeit bei; jedeR einzelne MitarbeiterIn übernimmt Verantwortung und trifft Entscheidungen im Bewusstsein, die gesamte Arbeit der IG Sozialhilfe voranzutreiben. JedeR MitarbeiterIn prägt durch ihre/seine Lebenserfahrung die Arbeit. Indem sich alle einbringen, entsteht eine grosse lebendige Vielfalt sowie konstruktive Auseinandersetzung.

Die IG Sozialhilfe ist einerseits die Summe der Vielfalt, der Schicksale, der Armuts- und  Überlebenserfahrungen aller MitarbeiterInnen, andererseits die Summe der Vielfalt der Schicksale und Probleme der Armutsbetroffenen, mit denen die IG Sozialhilfe ständig konfrontiert wird. Die IG Sozialhilfe bringt die jahrelange Erfahrung der solidarischen Überlebensarbeit mit Menschen und deren Schicksalen zur Sprache, die in der reichen Schweiz als inexistent gelten und deren ständige Menschenrechtsverletzungen nicht wahrgenommen werden.

 

Zürich, April 2003, Branka Goldstein, Präsidentin IG Sozialhilfe

 

 
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