|

VERANSTALTUNGSHINWEIS:
AB 1. MAI 2010, NEUE
IG-ZEITUNG NR.15 ERHÄLTLICH
ZEITUNGSVERKÄUFER/ -INNEN
GESUCHT

POLITISCHES PROGRAMM
Matronats und Patronatskomitee_der Ig
Sozialhilfe
STIMMEN VON ARMUTSBETROFFENEN
JAHERSBERICHT
2009
JAHRESBERICHT 2008
JAHRESBERICHT 2007
JAHRESBERICHT 2006
STATUTEN
KONTAKT/ -E-MAIL

INHALT DER IG ZEITUNG NUMMER 15
ZEITUNG NUMMER 14
ZEITUNG NUMMER 13
ZEITUNG NUMMER 12
ZEITUNG NUMMER 11
WAS IST DIE IG-ZEITUNG?/
BESTELLUNGEN
ZEITUNGSVERKÄUFER/ -INNEN
GESUCHT
copyright by
©
IG-SOZIALHILFE
ERSTELLT: FEBRUAR 2007
AKTUALISIERT:
05.07.2010
©webmaster
|
|

Das politische und soziale Programm
der IG Sozialhilfe
„Armut, Hunger,
Obdachlosigkeit und die fehlenden Mittel
für den Lebensunterhalt gehören zu den
schändlichsten und schwersten
Menschenrechtsverletzungen, auch wenn
sie als solche nicht immer anerkannt
sind. Bei vielen Tragödien und
Katastrophen ist es wichtig, deren
Ursache aufzuzeigen: die ungerechte
Verteilung von Ressourcen, die soziale
Verlassenheit und die Ungerechtigkeit.
In den scheinbar weniger dramatischen
Fällen, wo vorhandenes, intensives
Leiden verdeckt und unbemerkt bleibt,
ist Solidarität um so nötiger."
(UNO-Papier über
Menschenrechte und Sozialarbeit, 1995,
Span. Version, S. 10.)
Die skrupellose
weltweite Profitmaximierung treibt die
überwiegende Mehrheit der Menschen in
Armut und Verelendung. Vom
globalisierten Markt profitiert nur ein
Fünftel der Weltbevölkerung. Für vier
Fünftel der Menschheit verschlechtern
sich die Lebensbedingungen weiterhin –
sie sind von menschenwürdigen
Lebensbedingungen ausgeschlossen.
Der immense Reichtum
des Südens, die natürlichen und
menschlichen Ressourcen, werden
geplündert: Die Weltmarktpreise für die
Rohstoffe des Südens sinken. Ein Heer
von billigen Arbeitskräften stellt die
Exportgüter her – oft gezwungen, unter
menschenunwürdigen und
umweltzerstörenden Bedingungen zu
produzieren. Um Gesundheits- und
Sozialkosten zu sparen, die sich die
europäischen ArbeiterInnen erkämpft
haben, werden Arbeitsplätze in die
sogenannten „Billiglohnländer"
verlagert.
Kriegstreiberei und (Angriffs-)Kriege
bewirken humanitäre Katastrophen und
nachhaltige Zerstörungen über
Generationen. Hunger, Krankheit und
Verelendung verbreiten sich in der
ganzen Welt und fordern ihre Opfer.
Global und lokal
verschärft sich das massive
Ungleichgewicht zwischen Armut und
Reichtum!
I. Gegen Armut,
soziale und politische Ungerechtigkeit
in der reichen Schweiz
Erwerbsarbeitslosigkeit,
Obdachlosigkeit, mangelnde finanzielle
Mittel für den Lebensunterhalt sind für
immer mehr Menschen in der Schweiz
Alltagswirklichkeit: Die Armut greift
um sich in der Schweiz. Immer mehr
Menschen verarmen. Der Überlebenskampf
der armutsbetroffenen Menschen bestimmt
ihren Alltag. Armutsbetroffene Menschen
erleiden umfassenden Mangel, umgeben von
der Wohlstandsgesellschaft. Ihre
Lebensbedingungen spotten der
Menschenwürde. Die fortdauernden
sozialen und kulturellen Beschränkungen
aus materieller Not bewirken, dass
Armutsbetroffene nur überleben, nicht
aber wirklich leben können. Durch die
vielen erlittenen Schäden und
existentiellen Zwänge fehlen oft auch
die grundlegenden gesundheitlichen und
bildungsmässigen Voraussetzungen, um
gesund zu sein und bleiben, um sich in
einer reichen, hochtechnisierten
Gesellschaft behaupten zu können und
sich aus eigener Kraft den
Lebensunterhalt verdienen zu können.
Erniedrigung,
Entrechtung und Fremdbestimmung durch
die Gesellschaft und Ämter ist ihre
Lebenswirklichkeit. Viele erleiden
dadurch schwere und irreversible
gesundheitliche und psychische Schäden.
Durch die totalitäre und bürokratische
Sozialhilfe werden viele noch zusätzlich
so schwer traumatisiert, dass sie
invalidisiert, d.h. zu IV-RentnerInnen
werden. Armut ist darum ein massiver
Eingriff die Persönlichkeit.
Armut und Reichtum
bedingen einander
Die Machtverhältnisse
der profitorientierten Leistungs-,
Konsum- und Spassgesellschaft bauen auf
die Verknüpfung der herrschenden
Ökonomie mit Politik, Recht sowie mit
den gesellschaftlichen Werten. Das
gesellschaftliche Selbstverständnis
einer reichen Gesellschaft prägt Werte
und Normen des privaten und öffentlichen
Lebens. Dieses Selbstverständnis der
reichen Wohlstandsgesellschaft bewirkt
die Ausblendung, die Negation ihrer
eigenen Schattenseite: der Ausgrenzung,
Diskriminierung und Stigmatisierung der
Menschen, die von Armut in der reichen
Gesellschaft betroffen sind. Weil Armut
in der reichen Gesellschaft nicht
vorgesehen ist, darf sie nicht sein. Das
bedeutet, dass Armutsbetroffene
gezwungen werden, inexistent zu sein.
Statt die logischen Ursachen von Armut
zu ergründen, werden billige und
unhaltbare Schuldzuweisungen an die
Armutsbetroffenen gerichtet, was sie
noch mehr an den Rand der Gesellschaft
drängt. Somit ist Armut Ursache und
Folge von sozialer Ausgrenzung und
gesellschaftlicher Ächtung zugleich.
Armut und soziale Ungerechtigkeit sind
auch in der Schweiz eng miteinander
verwoben. Diese Komplexität, die
wie eine stählerne Kette
Armutsbetroffene oft über Generationen
fesselt, zerstört das Selbstbewusstsein,
bewirkt Ohnmacht und erzeugt die
Befindlichkeit des ständigen
Gefangenseins.
Die IG Sozialhilfe leistet:
politische
Solidaritätsarbeit für und mit
Armutsbetroffenen: Die
politische Öffentlichkeitsarbeit
zielt darauf ab, die Rechte der
Armutsbetroffenen zu verteidigen
und deren Lebensqualität zu
verbessern sowie die Ursachen,
Folgen und Wirkungen der
sozialen Ungerechtigkeit und der
Missstände in der Schweiz
aufzudecken.
gibt jährlich
eine eigene Zeitung heraus mit
grundsätzlichen Stellungnahmen
zu sozialen und politischen
Themen und authentischen
Zeugnissen von
Armutsbetroffenen.
verbindet
ihre praktischen Erfahrungen in
der täglichen Arbeit mit
politischen Statement.
Die IG Sozialhilfe
fordert:
keine
Menschenrechtsverletzungen durch
Armut in der Schweiz: Leben
bedeutet mehr als Überleben,
auch für Armutsbetroffene!
direkte
Umsetzung sämtlicher
internationaler Sozialchartas
und Konventionen in individuell
einklagbare Rechte!
keine
Klassenmedizin-,
Klassenlebensmittelversorgung
und Klassenbildung: praktische
Umsetzung von Gleichheit und
Chancen für alle!
die
Angleichung aller Existenzminima
in der Schweiz an das Niveau der
Ergänzungsleistungen inkl.
Kantons- und Gemeindezulagen für
alle, die in der Schweiz wohnen.
reale
individuelle Unterstützung für
Armutsbetroffene und Behinderte,
um deren Entscheidungs- und
Sozialkompetenzen zu fördern und
Emanzipationsprozesse,
insbesondere im (Aus-)Bildungswesen,
zu ermöglichen unabhängig von
der Arbeitsfähigkeit.
Die IG Sozialhilfe
leistet:
im Rahmen ihrer eigenen
bescheidenen finanziellen und
personellen Möglichkeiten
Unter-stützungs- und
Begleitungsarbeit, damit die
elementarsten Menschenrechte wie
das Recht auf Wohnen,
Nahrungsmittel, medizinische
Versorgung, Bildung wenigstens
für einen kleinen Kreis von
stigmatisierten, kranken,
armutsbetroffenen Menschen in
der Schweiz direkt verwirklicht
werden.
Integrationsbasisarbeit, um
individuelle Ermächtigung und
Emanzipation von
Armutsbetroffenen zu
ermöglichen.
II. Gegen Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit und
Diskriminierung
Politisch rechts
stehende Kräfte hetzen mit faschistoidem
Inhalt und nützen die sozial-politischen
Missstände aus, die sie selber
hervorrufen. Mit einfachen
populistischen Rezepten geben sie vor,
komplexe Probleme zu lösen. Doch ihre
„Lösungen" werden immer auf Kosten der
Schwächsten getroffen, die anscheinend
zu hohe Kosten verursachen. So werden
immer wieder neue Sündenböcke gesucht
und gefunden.
Diese faschistoide
Propaganda betrifft stets MigrantInnen
und/oder einheimische stigmatisierte
Menschen. Diese Abwehr gegen das Fremde
– das, was persönlich als fremd
empfunden wird – äussert sich immer als
Angriffe auf Menschen: Schwarze,
Farbige, Dunkle, JüdInnen, MuslimInnen,
Jenische, Roma, aber auch allein
erziehende Eltern, Erwerbslose,
Behinderte, Kranke, Gassenleute. Wer die
sozialen Missstände, die soziale
Ungerechtigkeit und die Armut der
einheimischen Bevölkerung übersieht,
leistet der Fremdenfeindlichkeit und dem
faschistoiden Gedankengut Schützenhilfe.
Die IG Sozialhilfe bekämpft alle
Formen von Diskriminierungen:
stellt sich
entschlossen gegen jede Form von
Rassismus, Fremdenfeindlichkeit,
Stigmatisierung und
Diskriminierung.
unterstützt
die weltweite
antikapitalistische und
antiimperialistische Bewegung
für eine solidarische Welt und
nimmt an Protest- und
Solidaritätsveranstaltungen
teil.
stellt sich
in die Reihe der internationalen
Solidarität gegen
Kriegstreiberei und Kriege.
III.
Menschenrechtsverletzungen, weil die
sozialen Rechte fehlen
In der
Bundesverfassung fehlen die sozialen
Rechte: Den Armutsbetroffenen bleiben
einklagbare Sozialrechte weiterhin
verweigert. Es gibt nur Sozialziele,
namentlich Art.12 "Recht auf Hilfe in
Notlagen". Somit bleibt die
armutsbetroffene Bevölkerung der
Entrechtung und der willkürlichen
Fremdbestimmung durch die
Sozialverwaltung ausgeliefert, weil die
sozialen Rechte fehlen. Die sozialen
Menschenrechte der über 50-jährigen
UNO-Menschenrechtserklärung sind in der
Schweiz nach wie vor nicht verwirklicht.
Die Sozialhilfe hat
willkürlichen und totalitären Charakter
Die öffentliche
Sozialhilfe ist ihrem Wesen nach
undemokratisch und von ihrer
Organisation her strukturell autoritär.
Da die Sozialhilfe von den Gemeinden
geleistet wird, spielt die geografische
Wohnsituation eine entscheidende Rolle.
Bei AusländerInnen ist sie vom
Aufenthaltsstatus abhängig.
AusländerInnen können ihre
Aufenthaltsbewilligung verlieren oder
keinen besseren Aufenthaltsstatus
erwerben, wenn sie von der Sozialhilfe
abhängig sind. Dies widerspricht klar
dem Gleichstellungsgesetz in der
Bundesverfassung! Die öffentliche
Sozialhilfe ist durchtränkt mit
Sanktionsmöglichkeiten zur
Disziplinierung, wie bspw. die
Verpflichtung zur Zwangsarbeit ohne
entsprechende ArbeitnehmerInnenrechte
und Sozialleistungen. Einmischung in die
persönlichen Angelegenheiten müssen
erduldet werden. Der totalitäre
Charakter der Sozialhilfe gegenüber den
SozialhilfebezügerInnen ist nicht eine
abstrakte Idee, sondern ihre tägliche
Realität.
Darum fordert die
IG Sozialhilfe:
individuell
einklagbare Sozialrechte für
alle in der Schweiz wohnhaften
Personen.
die
Vereinheitlichung sowie die
Erhöhung der öffentlichen
Sozialleistungen in der ganzen
Schweiz
die
Demokratisierung im Sozialwesen:
Bei der Ausarbeitung der
Richtlinien der Schweizerischen
Konferenz für Sozialhilfe, in
allen Sozialbehörden und
Sozialämtern müssen
Armutsbetroffene paritätisch
(gleichgestellt) und
gleichberechtigt mit
Entscheidungskompetenz vertreten
sein
Die Änderung
gegenwärtiger Rechtsprechung:
Sozialhilfeabhängigkeit darf
kein Kriterium zur Gewährung
oder Ablehnung von
Aufenthaltsbewilligungen für
AusländerInnen sein.
Schluss mit
der Sozialdisziplinierung von
Armutsbetroffenen!
IV. Sozialapartheid:
Die Spaltung der Gesellschaft
Armut und Reichtum
bedingen einander global und lokal. Geld
und Wohlstand sind zwar im Überfluss
vorhanden, doch die ständige
Umverteilung von Arm zu Reich verschärft
sich und spaltet die Gesellschaft auch
in der Schweiz: Sozialapartheid bedeutet
eine tiefgreifende sozioökonomische,
soziopolitische, soziokulturelle und
psychosoziale Trennungslinie innerhalb
der Gesellschaft. Zwei grundlegend
verschiedene Existenz-, Daseins-,
Wahrnehmungs- und Bewusstseinsformen
prägen die Menschen: Die einen sind
gesellschaftspolitische Subjekte,
die anderen Objekte.
Die Subjekte
verfügen über die nötigen Ressourcen, um
sich Handlungskompetenzen anzueignen.
Als Subjekte sind sie befähigt,
Entscheidungen zu fällen. Die
Subjekte der Gesellschaft bestimmen
durch ihre politischen Entscheidungen
die sozioökonomischen sowie
sozialmedizinischen Lebensbedingungen
der Objekte: Wie hoch bzw. tief
soll das Existenzminimum sein?
Unter welchen Bedingungen wird wem wie
viel zugestanden? Wer soll wie viel
Entbehrung erleiden müssen? Was ist für
die Objekte zumutbar? Wie viel
Einmischung in die Privatsphäre muss
erduldet werden? Entgegen der
sozialethischer Konvention der
abendländischen Kultur, wonach
Menschenrechte unteilbar sind und der
Mensch an sich den höchsten aller Werte
darstellt, ist es für Subjekte
eine Selbstverständlichkeit darüber zu
entscheiden, wie viel oder wenig
Unterstützungsleistung einem Objekt
gewährt wird.
Welches Objekt
ist wie viel wert? Welche finanziellen,
sozialen, medizinischen Leistungen
werden erbracht? Welche Gruppen von
Objekten dürfen die finanziellen
Mittel beanspruchen, um am
gesellschaftlichen Leben teilzunehmen?
Während die Subjekte die in der
Bundesverfassung verankerten
Freiheitsrechte für sich beanspruchen,
diktieren sie den armutsbetroffenen
Objekten die Überlebensbedingungen
ohne Sozialrechte. Die Subjekte
verfügen ständig und existentiell über
die Objekte. Die politischen und
sozialen Massnahmen der Subjekte
bestimmen existentiell das gesamte Leben
der Objekte. So werden die
Objekte zu Opfern von
Menschenrechtsverletzungen.
Sozialapartheid
bewirkt, dass der Dialog zwischen den
gesellschaftlichen Subjekten und
Objekten abbricht. Verstummt das
Gespräch, nimmt der Prozess der
getrennten Entwicklung seinen Lauf.
V. Zur Organisation
Die IG Sozialhilfe
hat zwar die rechtliche Form eines
Vereins gewählt, weil sie sich diese
juristische Form bezüglich des
gemeinnützigen Zwecks und der
Steuerbefreiung anbietet. Doch
funktioniert die IG Sozialhilfe nach
genossenschaftlichen und solidarischen
Prinzipien. Die Umsetzung des
politischen und sozialen Programms
widerspiegelt sich konkret in der
Betriebs- und Organisationsstruktur: Die
Mitglieder des Vereins sind
MitarbeiterInnen und die überwiegende
Mehrheit des Vorstandes bilden (ehemals)
Armutsbetroffene.
Die Mitarbeit von
Armutsbetroffenen hat hohe Priorität.
Die Integration von betroffenen
MitarbeiterInnen bedeutet, dass jedes
einzelne Individuum gemäss seinen
physischen und psychischen Kräften und
sozialen Möglichkeiten seinen Beitrag
leistet. Die individuelle Mitarbeit wird
höher gewertet als sture, effiziente
Arbeitsteilung. Solidarität als oberstes
Prinzip unserer gesamten Tätigkeit
bestimmt auch die Arbeit innerhalb des
Arbeitskollektivs, genauso wie in der
Arbeit gegenüber den Menschen, die
unterstützt und begleitet werden. Dies
beinhaltet, dass Hand- und Kopfarbeit
auf alle Hände und Köpfe verteilt
werden. JedeR MitarbeiterIn trägt durch
ihre/seine persönlichen Fähigkeiten zur
Bereicherung der Arbeit bei; jedeR
einzelne MitarbeiterIn übernimmt
Verantwortung und trifft Entscheidungen
im Bewusstsein, die gesamte Arbeit der
IG Sozialhilfe voranzutreiben. JedeR
MitarbeiterIn prägt durch ihre/seine
Lebenserfahrung die Arbeit. Indem sich
alle einbringen, entsteht eine grosse
lebendige Vielfalt sowie konstruktive
Auseinandersetzung.
Die IG Sozialhilfe
ist einerseits die Summe der Vielfalt,
der Schicksale, der Armuts- und
Überlebenserfahrungen aller
MitarbeiterInnen, andererseits die Summe
der Vielfalt der Schicksale und Probleme
der Armutsbetroffenen, mit denen die IG
Sozialhilfe ständig konfrontiert wird.
Die IG Sozialhilfe bringt die jahrelange
Erfahrung der solidarischen
Überlebensarbeit mit Menschen und deren
Schicksalen zur Sprache, die in der
reichen Schweiz als inexistent gelten
und deren ständige
Menschenrechtsverletzungen nicht
wahrgenommen werden.
Zürich, April 2003, Branka Goldstein,
Präsidentin IG Sozialhilfe

|
|
|